Pressemitteilung von Erich Jeske

PROKON-Pleite: BaFin schaute zu und beruft sich auf Unzuständigkeit


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

12. Februar 2014. Die Finanzaufsicht BaFin steht einmal mehr in der Kritik. Wie das Handelsblatt berichtet, habe die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht schon vor fünf Jahren von der drohenden PROKON-Pleite Kenntnis gehabt. Gehandelt hat sie nicht. Vielmehr beruft sich die BaFin auf ihre Unzuständigkeit. Der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS) ist empört. Die frühe Kenntnis der Zahlungsschwierigkeiten hätte viele Anleger vor finanziellem Schaden bewahren können.

PROKON-Anleger sind es seit Jahresbeginn gewohnt, schlechte Nachrichten zu lesen. Und wer gedacht hat, dass es nach dem PROKON-Drohbrief und der Nachricht über den Insolvenzantrag nicht schlimmer kommen könnte, muss sich eines Besseren belehren lassen. Im Handelsblatt mussten die Anleger des Ökofinanzierers aus Itzehoe nun lesen, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) schon seit 2009 von den akuten Finanznöten wusste. Jana Vollmann, Geschäftsführerin des DVS: "Das Handelsblatt zitiert einen Briefwechsel zwischen PROKON und der BaFin, in dem die BaFin die Auflösung der alten Fonds wegen eines bankähnlichen Geschäftes fordert. Das konnte sich PROKON mangels Finanzmittel aber nicht leisten. Dann schlugen die PROKON-Kapitaljongleure vor, an neue Kredite durch eine Zwischengesellschaft zu kommen, die frisches Kapital über nachrangige Genussrechte eingesammelt hat. Die BaFin unternahm offensichtlich nichts und gab sich mit der Garantie zufrieden, dass das frische Geld schnell genug eingesammelt wird, damit die alten Fonds in der beabsichtigten Zeit abgewickelt werden können." Das bedeutet, dass das eingezahlte Kapital der neu geworbenen Genussrechtsinhaber für die Auszahlung der alten Fonds zweckentfremdet wurde.

Ließ die BaFin die Anleger ins Verderben laufen?

Die Kritik, die sich die BaFin wieder einmal anhören muss, ist hart. Die Verbraucherschützer wundern sich, dass die BaFin nicht eingeschritten ist. Jana Vollmann: "Die BaFin beruft sich darauf, dass es sich bei PROKON um ein Unternehmen handelt, das von der Finanzaufsicht nicht beaufsichtigt wird. Doch muss man sich die Frage stellen, ob nach den Kenntnissen, die die BaFin offensichtlich gehabt hat, ein Einschreiten nicht notwendig gewesen wäre. Wer auf die formale Unzuständigkeit zur Prospektprüfung verweist und zuschaut, wie die Anlegergelder zweckentfremdet werden, der ist nicht nur auf einem Auge blind.

Neue Kenntnisse - neue Möglichkeiten für Anleger?

Der Fall PROKON zeigt, wie dringend notwendig es ist, die Kontrolle des Grauen Kapitalmarktes zu verbessern. Ob allerdings die neuen Regeln, die im Koalitionsvertrag angedeutet wurden, die Anleger besser schützen können, sei einmal dahingestellt. "Die Frage, die die PROKON-Anleger nun beschäftigt", so die DVS-Geschäftsführerin, "ist, ob sie ihr gesamtes Kapital wiedersehen. Schließlich hat die BaFin indirekt zugelassen, dass das Geld der Genussrechtsinhaber, die zum Teil für ihre eigene Altersversorgung in die Windkraft investierten, zur Auszahlung von alten Fonds missbraucht wurde." Für Anwälte würden sich dadurch eventuell neue Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche gegen Dritte ergeben, so Vollmann. PROKON-Anleger sollten statt Warten und Hoffen also lieber zu einem Anwalt gehen, der sich auf das Kapitalanlagerecht spezialisiert hat.

Geschädigte Anleger können sich an den Deutschen Verbraucherschutzring e.V. (DVS) wenden

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (Erfurt) hat die für die Anleger eine Arbeitsgemeinschaft "Prokon" gegründet. Geschädigte Anleger können sich der DVS-Arbeitsgemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen unter http://www.dvs.ev.net
Prokon Bafin DVS Deutscher Verbraucherschutzring Genussrechte Insolvenz Schaden Bundesanstalt Finanzaufsicht

http://www.dvs-ev.net
Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS)
Langer Berg 7 99094 Erfurt

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Martinskloster 3 99084 Erfurt


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