Neu im Buchhandel: "Gehaltsextras statt Lohnerhöhung"
19.02.2014
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
(Mynewsdesk) Nürnberg, 19. Februar 2014: Das Thema interessiert fast jeden Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Durch eine clevere Gestaltung von Lohn- und Gehaltskomponenten können beide Seiten Steuern und Sozialabgaben sparen. Die DATEV eG hat deshalb eine Broschüre mit dem Titel "Gehaltsextras statt Lohnerhöhung" aufgelegt, die nun im Buchhandel erhältlich ist. Sie richtet sich vor allem an Arbeitgeber und listet ausführlich die zahlreichen Möglichkeiten auf, die der Gesetzgeber zulässt. Beispielsweise geht es um Essen und Trinken, Betriebsfeiern, die private Nutzung von Tablets, Smartphones und Dienstwagen sowie Zuschüsse zu den Kindergartenkosten. Zudem wird erläutert, wo Fallstricke lauern und es sich empfiehlt, den <a href="http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=302" target="_blank" title="DATEV eG - Software und IT Dienstleistungen für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Unternehmen, Public Sector - http://www.datev.de ">Steuerberater</a> einzubeziehen, damit es bei der <a href="http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=84008" target="_blank" title="GDPdU - Digitale Betriebsprüfung">Betriebsprüfung</a> bzw. Sozialversicherungsprüfung keine böse Überraschung gibt. Die Broschüre ist auch als E-Book erhältlich.
Der Einsatz von Gehaltsextras, die steuerfrei oder weniger stark von Abgaben belastet sind, lohnt sich für Arbeitgeber in mehrfacher Hinsicht: Erstens lässt sich damit der Anstieg der Personalkosten einschränken, zweitens sind Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zufriedener und bleiben dem Unternehmen als wichtige Fachkräfte erhalten. Denn die motivierende Wirkung solcher Zusatzleistungen ist oft nachhaltiger als eine rein monetäre Gehaltserhöhung, deren Wert im Nettogehalt meist kaum noch zu erkennen ist und ohnehin schnell in Vergessenheit gerät.
Die DATEV vertreibt seit 2013 ein spezielles Angebot an Fachbüchern und Praxisratgebern über den stationären Buch- und den Online-Handel. Bis dahin war der Erwerb solcher Publikationen den Mitgliedern der DATEV, das sind vor allem Steuerberater, <a href="http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=109946" target="_blank" title="Wirtschaftsprüfer - DATEV">Wirtschaftsprüfer</a> und <a href="http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=123498" target="_blank" title="Informationen zur Genossenschaft, der DATEV eG und Angebote für Rechtsanwälte zur Kanzleiorganisation">Anwälte</a>, vorbehalten.
Diese und weitere Pressemitteilungen finden Sie unter: <a href="http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=158717" target="_blank" title="DATEV Pressemitteilungen 2014">http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=158717</a>
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