ECG: Bis zu 30 Prozent Einsparpotenzial beim Strompreis in 2014
26.02.2014 / ID: 158645
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
>> Acht verschiedene Nebenkosten belasten Preis mit rund 10 Ct/kWh oder rund 60 Prozent
>> Ab 1.000.000 kWh Energieverbrauch Schnellprüfung empfohlen
>> ECG-Chef Hahn: "Das Thema Strompreiskompensation haben nur die ganz Großen fest im Blick."
Kehl, 26. Februar 2014. Der Strompreis enthält 2014 für Industrieverbraucher acht unterschiedliche Kostenfaktoren, die den reinen Energiepreis um mehr als 10 Ct/kWh, also um bis zu 60 Prozent, zusätzlich belasten. Die EEG-Umlage hat mit 6,24 Ct pro kWh den größten Anteil. Es folgen die Stromsteuer (2,05 Ct pro kWh), vier verschiedene Umlagen sowie die Konzessionsabgabe und das Netznutzungsentgelt. Beim Erdgas fallen nur vier Zusatzkostenarten an, die den Einkaufspreis um bis zu 35 Prozent erhöhen.
Ein komplexes Regelwerk definiert in Deutschland, wer sich unter welchen Umständen von welcher dieser Abgaben befreien oder sie reduzieren lassen kann. Kompliziert wird das Erstattungsverfahren dadurch, dass Rückzahlungsansprüche bei unterschiedlichen Stellen angemeldet werden müssen. Der Energieberater ECG hat zur schnelleren Orientierung zwei Energie-Monitore entwickelt: Der erste (" Kompaktinformation (http://www.ecg-kehl.de/download/intern/ECG_Kompaktinformationen_2014.pdf) ") listet die Stromkostenbestandteile 2014 im Detail auf. Der zweite (" Jährlicher Check (http://www.ecg-kehl.de/download/intern/ECG_Jaehrlicher_Check.pdf) ") zeigt Möglichkeiten und Wege zu den Rückerstattungen auf.
Dr. Wolfgang Hahn, ECG-Geschäftsführer mit dem Praxis-Tipp: "Wenig bekannt ist, dass man bei richtiger Ausnutzung der Bestimmungen seine Energiekosten um bis zu 30 Prozent reduzieren kann. In einem Modellfall aus unserer Praxis konnte ein Unternehmen seine ursprünglichen Energiekosten in Höhe von rund 475.000 Euro um rund 155.000 Euro ganz legal senken. Unsere Empfehlung ist daher: Alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit einem Energieverbrauch ab 1.000.000 kWh p.a. sollten prüfen lassen, welches Einsparpotenzial bei ihnen konkret vorliegt. Eine grobe Schnellprüfung dauert nicht länger als ein Tag und kostet nicht mehr als 1.000 Euro. In der Regel lassen sich die Stromkosten ab dieser Größenordnung wenigstens um fünf Prozent senken. Im Maximum haben wir schon ein Senkungspotenzial von über 30 Prozent erlebt. Wir gehen davon aus, dass heute erst maximal zwei Drittel aller Unternehmen mit einem nennenswerten Einsparungspotenzial sich dieses Geld auch tatsächlich zurückholen. Die Hauptgründe sind Unwissenheit und der bürokratische Aufwand, der damit verbunden ist. Wer sich hier entlasten will, kann auch einen Energieexperten damit beauftragen. Wichtig ist schnelles Handeln, denn die ersten Fristen verstreichen in Kürze."
Ein in 2014 neues Thema ist die sogenannte Strompreiskompensation (http://www.ecg-kehl.de/news/PDF/ECG_PM_Emissionsrueckerstattung_20131212.pdf) . Hiermit soll die Herstellung ganz bestimmter Produkte entlastet werden. Dadurch kann man einen Strompreisnachlass von maximal 4,10 Euro/MWh erzielen. Auch hier gilt es Fristen einzuhalten: Als letzten Termin muss man sich den 30. Mai 2014 vormerken, bis zu dem zahlreiche Vorarbeiten zu erledigen sind.
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