Pressemitteilung von Bogdan Kellinger

Absicherung der Arbeitskraft trotz psychischer Beschwerden


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Psychische Erkrankungen sind inzwischen der häufigste Grund für eine Berufsunfähigkeit. Wer jedoch schon einmal bei einem Psychotherapeuten war, wird bei dem Versuch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen allerdings häufig mit einer Antragsablehnung konfrontiert. Die Versicherer lehnen Personen konsequent ab, die in den vergangenen Jahren bereits psychische Beschwerden hatten, bei denen zum Beispiel eine Depression diagnostiziert wurde oder die nur zur Vorbeugung Gespräche mit einem Psychologen geführt haben.

Diese gewisse Härte bei der Antragsprüfung kann man kritisieren, allerdings lässt sie sich nicht leugnen. Außerdem kann man diese Härte der Versicherer teilweise sogar nachvollziehen, da psychische Ursachen immer wieder zu hohen Zahlungen der Berufsunfähigkeitsversicherer führen. Dass die Unternehmen in diesem Bereich besonders vorsichtig werden, um ihre "Versichertenkollektive" vor möglichen Preissteigerungen zu schützen, mag im harten Wettbewerb durchaus verständlich erscheinen - so ärgerlich das für viele Personen auch ist.

Dadurch scheint es in diesen Fällen auf den ersten Blick nahezu unmöglich zu sein, eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Doch die private Absicherung der Arbeitskraft ist extrem wichtig, da die staatlichen Leistungen erst sehr spät greifen und häufig nur auf Sozialhilfeniveau liegen.

"Für Personen mit psychischen Beschwerden gibt es dennoch geeignete Absicherungsmöglichkeiten", so Diplom-Ökonom Karsten Werksnies vom Internetportal BU-Kompass.de: "Je nach Krankheitsgeschichte kann unter Umständen trotzdem noch ein vollwertiger Berufsunfähigkeitsschutz vereinbart werden - etwa im Rahmen von Sonderaktionen mit vereinfachter Gesundheitsprüfung. Wer allerdings in den letzten drei Jahren beim Psychotherapeuten war, hat meist keine Chance mehr auf eine BU. Entscheidend sind immer die Diagnosen sowie die Art, Dauer und Zeitraum der Behandlungen.

Alternativ gibt es besondere Erwerbsunfähigkeitsversicherungen oder Funktionsinvaliditätsversicherungen, die auch bei einer laufenden psychotherapeutischen Behandlung abschließbar sind. Da die Antragstellung tückisch sein kann, sollte der Kunde am besten qualifizierten Rat bei BU-Experten oder Versicherungsmakler einholen, die sich auf die Absicherung der Arbeitskraft spezialisiert haben."

Sollte eine BU auf Grund der Gesundheitsangaben nicht abschließbar sein, gibt es meist zwei denkbare Alternativen:

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist meist preiswerter als eine Berufsunfähigkeitsversicherung und teilweise sogar ohne ausführliche Gesundheitsprüfung abschließbar. Sie bietet allerdings auch einen etwas geringeren Schutz. Anders als bei der BU springt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung erst ein, wenn der Versicherte weniger als drei Stunden täglich arbeiten könnte. Dabei spielt der bisher ausgeübte Beruf keine Rolle. Diese Absicherung ähnelt der staatlichen Regelung der vollen Erwerbsminderungsrente.

Die Funktionsinvaliditätsversicherung als weitere Alternative ist nicht an die Ausübung der Tätigkeit gebunden sondern einzig und alleine an den Gesundheitszustand des Versicherten. Diese Kombiversicherung bietet eine finanzielle Leistung in Form einer monatlichen Rentenzahlung in den Absicherungsbereichen Invalidität durch Unfall, schwere Organschäden (inklusive Krebserkrankungen), Verlust von Grundfähigkeiten (wie z. B. Sehen, Hören, Sprechen) und Pflegebedürftigkeit. Es ist damit eine ideale Ergänzung oder eben auch Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung und zahlt eben bei Eintritt besonders schwerer Erkrankungen die vereinbarte monatliche Rente.

Auch bei diesen beiden Produkten lehnen die meisten Versicherer etwa bei einer Depression einen Antrag ab. Es gibt aber auch einzelne Versicherer, die kulanter sind und beispielsweise gegen einen Risikozuschlag psychische Beschwerden oder sogar eine laufende Behandlung auf Grund einer Depression mitversichern.

Weitere Informationen zum Thema Absicherung der Arbeitskraft und Lösungsmöglichkeiten bei laufenden psychotherapeutischen Behandlungen finden Sie auf dem Internetportal PSYCHE.BU-Kompass.de (http://www.bu-kompass.de/rss/148-absicherung-der-arbeitskraft-bei-psychischen-beschwerden)

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