Pressemitteilung von Manuela Waller

Wettbewerbsrecht: das BGH-Urteil ist für die ECA endgültig rechtskräftig


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Die European Coaching Association (ECA) - seit 1994 Berufsverband professioneller Coaches in Europa - hat vor dem Bundesverfassungsgericht einen weiteren Erfolg gegen einen Wettbewerber erstritten. Das OLG Köln und der Bundesgerichtshof hatten schon einmal einem Wettwerber der ECA untersagt, die ECA zu Wettbewerbszwecken - wie im Coaching-Newsletter - zu verunglimpfen. Nun hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 20. Dezember 2012, Az. 1 BvR 3122/11, die von dem Wettbewerber erhobene Verfassungsbeschwerde verworfen. Damit ist das Urteil des BGH-Bundesgerichtshofs vom 19.05.2011 nicht mehr anfechtbar.

Mit dem Urteil hat der Bundesgerichtshof Wettbewerbern im Coaching-Markt deutlich Grenzen gesetzt im Bezug auf negative Äußerungen und Nachrede. Mitbewerber dürfen nicht durch pauschale Äußerungen herabgesetzt und verunglimpft werden. Derartige Aussagen sind nicht vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Sie sind besonders streng zu bewerten, wenn sie Wettbewerbszecken dienen. Die Äußerungen des Wettbewerbers hat der Bundesgerichtshof deshalb als unlautere und unzulässige geschäftliche Handlung qualifiziert. Das gilt nach den Feststellungen des Bundesgerichtshofs auch dann, wenn die Herabsetzung, wie hier, durch verlinkte Artikel herbeigeführt wird. Bei Zuwiderhandlung drohen: Geldstrafe von 250.000 Euro oder Haftstrafe. Dr. jur. Gudrun Henne, ECA Vizepräsidentin: "Die Begründung des Urteils durch den BGH ist das logische Ergebnis einer gerechten Güterabwägung zwischen Meinungsfreiheit und Wettbewerbsschutz. Das Urteil bestätigt den gesunden Menschenverstand: Mitbewerber darf man nicht ohne beweisbaren konkreten Grund abwerten und beschimpfen. Das verstößt gegen den guten Geschmack und faires Verhalten."

Bernhard Juchniewicz, ECA Präsident: "Das BGH-Urteil ist nicht zuletzt deshalb so wichtig, weil es erstmals in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht den einwandfreien Umgang untereinander als Wettbewerber auch bei professionellen Coachs verlangt. Damit ist ein weiterer Schritt zur Schaffung von Rechtssicherheit bei der Berufsausübung von professionellen Coachs und anderen Freiberuflern getan. Die ECA sieht sich auch diesbezüglich als Vertreter der Interessen seiner Mitglieder, die Rechtssicherheit und menschlich - kollegialen Respekt und Wertschätzung verdienen. Bereits seit ihrer Gründung im Jahr 1994 setzt sich die European Coaching Association für die Schaffung von Standards in der professionellen Zusatzausbildung und für das Berufsbild Coach (http://www.european-coaching-association.de/view/vision-49.html) ein. ECA-Mitglieder verpflichten sich bereits bei ihrem ECA Berufsverband Eintritt dem ECA Berufsbild, das unter anderem die Verpflichtung zu einem fairen Wettbewerb mit Kolleginnen / Kollegen / Wettbewerbern beinhaltet. Die European Coaching Association schafft auch mit ihren Lizenzierungen (http://www.european-coaching-association.de/view/berufsverband-lizensierung-40.html) professioneller Coaches (unterteilt in: Basic-, Advanced-, Expert-Level und differenziert zusätzlich nach Kern-Kompetenzen) Standards und Transparenz für einen - zukünftig - übersichtlichen Markt. Den Grad der Praxis- & Kernkompetenzen des Coaches spiegelt die individuelle Lizenzierung auch in der ECA Honorar-Ordnung wieder und schafft eine Orientierung für Unternehmen und Führungskräfte / Teams und Privatpersonen / Familien / Angehörigen."

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http://www.european-coaching-association.com
European Coaching Association
Postfach 240239 40091 Düsseldorf

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