Nach 12 Monaten ohne Schulden!
02.07.2014 / ID: 171449
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Die Erlangung einer Restschuldbefreiung ist in Deutschland durch die geltende Gesetzgebung oftmals mühselig und zeitraubend. Für den Betroffenen eröffnet sich durch den Gang nach Großbritannien jedoch eine gesetzeskonforme Alternative zum deutschen Insolvenzverfahren. Ambassador Europe (http://www.ambassador-europe.com) unterstützt Schuldner beim Durchlaufen eines englischen Insolvenzverfahrens und hilft beim Erlangen einer auch in Deutschland anerkannten Restschuldbefreiung bereits nach 12 Monaten
Auch nach der kürzlich von Bundesregierung und Parlament durchgeführten Reform des deutschen Insolvenzrechts, verbleiben den betroffenen Personen hohe Hürden, bevor diese in den Genuss einer Restschuldbefreiung kommen können. So hat der Gesetzgeber verfügt, dass eine Entscheidung über eine Restschuldbefreiung nach Maßgabe der deutschen Insolvenzordnung nur positiv ausfallen kann, wenn entweder keine Forderungen der Gläubiger offen geblieben oder fünf Jahre der Abtretungsfrist verstrichen sind. Als einzige Ausnahme benennt die Insolvenzordnung lediglich, dass die Restschuldbefreiung bereits nach drei Jahren gewährt werden kann, wenn der Schuldner neben den Verfahrenskosten bereits 35 % der den Gläubigern geschuldeten Außenstände beglichen hat.
Es ist offenkundig, dass diese Schwelle in einer Vielzahl der Fälle für den Betroffenen nicht erreichbar ist, so dass hier zumeist die Abtretungsfrist von fünf Jahren greift - eine lange und aufgrund der erheblichen finanziellen Einschränkungen entbehrungsreiche Zeit.
Eine Alternative zu diesem langwierigen und wenig verbraucherfreundlichen Verfahren bietet jedoch der Gang nach England. Im Stammland des Fußballs ist es möglich, eine Restschuldbefreiung (http://www.ambassador-europe.com) bereits nach einer Frist von nur 12 Monaten gewährt zu bekommen. Die Erlangung einer englischen Restschuldbefreiung ist jedoch an eine Reihe von Auflagen und Bedingungen geknüpft, die für den Einzelnen nicht leicht zu durchschauen und zu erfüllen sind. So muss der Schuldner zur Erlangung einer gültigen und EU-weit anerkannten Restschuldbefreiung seinen Hauptwohnsitz seit mindestens sechs Monaten in England haben und hier über alle zum Leben notwendigen Dinge wie Konto oder Sozialversicherung verfügen.
An dieser Stelle setzt der Service von Ambassador Europe an. Ambassador Europe plant gemeinsam mit seinen Mandanten individuell und persönlich den Weg nach England und unterstützt sie fachkundig während der gesamten Zeit des Verfahrens. So soll der Betroffene bestmöglich durch das Verfahren geleitet werden, so dass am Ende das gemeinsame Ziel erreicht werden kann: Eine Restschuldbefreiung nach (nur) 12 Monaten.
Gitta Schweitzer
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