Pressemitteilung von Dr. Alfried Große

Bei Zahlung an die Finanzkasse: Verwendungszweck angeben


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Essen, 23. Juli 2014*****Obwohl von der korrekten Verbuchung der Finanzkasse auszugehen ist, rät Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Velbert, Essen und Düsseldorf, Steuerzahlern im eigenen Interesse, bei jeder Zahlung an die Finanzkasse des zuständigen Finanzamtes den Verwendungszweck so exakt wie möglich angeben!

"Denn auch wenn das Finanzamt vorgibt, eine eingehende Zahlung eindeutig anhand des Betrages identifizieren zu können, zeigt doch die tägliche Praxis, dass dies bei weitem nicht immer der Fall ist. Die Folge: Falschbuchung, Korrektur, Erteilung einer sogenannten Umbuchungsmitteilung an den Steuerzahler oder seinen Steuerberater und die weitere Folge ist, der Steuerzahler oder sein Steuerberater muss prüfen, ob die Verbuchung nach der vorausgegangenen Fehlbuchung nunmehr zutreffend oder doch noch zu beanstanden ist", erklärt Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz.

http://www.franz-partner.de
Roland Franz & Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte
Moltkeplatz 1 45138 Essen

Pressekontakt
http://www.publicity-experte.de
GBS-Die PublicityExperten
Am Ruhrstein 37c 45133 Essen


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Dr. Alfried Große
16.07.2014 | Dr. Alfried Große
Das war doch keine Unfallflucht!
20.06.2014 | Dr. Alfried Große
Zinsen aus Privatdarlehen versteuern
Weitere Artikel in dieser Kategorie
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 12
PM gesamt: 419.020
PM aufgerufen: 71.036.317