Pressemitteilung von Kai Albert

Steuersparrechner im Internet


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Steuersparrechner gibt es unzählige im Internet. 15300 Treffer liefert die
Suchmaschine Google beim Stichwort ?Steuersparrechner?. Zwar sind nicht alle
Seiten, die aufgelistet werden, tatsächlich mit Onlinerechnern bestückt, aber es
kommt trotzdem eine ganz brauchbare Anzahl zusammen. Darunter befinden sich
Onlinerechner von Versicherungen, Steuersparrechner für die Rürup-Rente,
Gehaltsrechners jeder Art und viele Steuersparrechner, die über Kontaktformulare
funktionieren.
Einen ganz speziellen Steuersparrechner bietet jedoch die Internetseite
http://www.investition-baudenkmal.de. Hier gibt es einen Steuersparrechner für
Denkmalabschreibungen, der persönliche Steuervorteile für Investoren und
Eigentümer von denkmalgeschützten Immobilien ausrechnet. Der Rechner ist unter
http://www.investition-baudenkmal.de/steuer-spar-rechner.htm zu finden.
Bevor es ans Rechnen geht, findet der Interessent grundsätzliche Informationen zur
Denkmal-AfA und zu Fragen der Definition eines Baudenkmals. In einer
übersichtlichen Tabelle sind Gegenüberstellungen von unterschiedlichen
Kalkulationen zu finden und auch ein Renditevergleich. Sehr interessant ist auch
die Grafik zu unterschiedlichen Abschreibungsarten wie lineare Abschreibung von
Bestandsimmobilien, degressive Abschreibung von Neubauten immer im Vergleich
zur Denkmal-AfA.
Der Steuersparrechner ist einfach und übersichtlich aufgebaut, alle Fragen sind klar
verständlich und leicht zu beantworten. Zuerst werden Angaben zum Objekt
abgefragt. Der Interessent legt sich am besten die Unterlagen zum geplanten
Objekt zurecht. Der Gesamtkaufpreis setzt sich zusammen aus dem Grundstück,
der Altbausubstanz und den Sanierungskosten. Wenn die Seite neu geladen wird,
sind beispielhaft schon typische Zahlen in die Felder eingetragen. Der Kaufpreis
des Beispiels ist 200.000 ?. Der prozentuale Anteil der Denkmalschutzkosten wird
in das nächste Kästchen eingetragen. In der Regel ist das beim Denkmal die Höhe
der Sanierungskosten. Im Beispiel eingetragen sind 70 Prozent. Nun fragt das
Programm nach dem Baujahr. Gebäude, die vor 1925 errichtet wurden, werden mit
2,5 Prozent AfA abgeschrieben. Im Beispiel ist dieser Eintrag markiert.
Nun folgen die Angaben des Käufers. Er muss sein zu versteuerndes Einkommen
kennen, im Beispiel 80.000 ?. Verheiratete geben bei der Steuertabelle
?Splittingtabelle? ein, die Anderen bei der Grundtabelle (so auch im Beispiel).
Kirchensteuer kann soweit nötig je nach Bundesland (Bayern und
Baden-Württemberg 8 Prozent, alle anderen 9 Prozent) angegeben werden.
Jetzt kann die Berechnung erfolgen. Unter dem Strich bringt dieser Kauf einen
steuerlichen Gewinn von satten 71.654 ? im Zeitraum zwischen 2011 und 2022.
Dabei wurde eine lineare AfA angesetzt und die Hälfte des Gesamtkaufpreises. Die
andere Hälfte ist im Beispiel für das Grundstück veranschlagt, das nicht
abgeschrieben werden kann.
Mehr zu Kapitalanlagen in Denkmälern finden Sie im Internet unter
http://www.investition-baudenkmal.de/baudenkmal-abschreibung.htm
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HansaFinanzMarketing GmbH & Co. KG
Flughafenstr. 52 a 22335 Hamburg

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