Steuergesetz wird immer weiter verschärft: Unwissentliche Steuerhinterziehung ist schnell passiert
01.08.2014 / ID: 174231
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Immer öfter wird in den Medien von Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung berichtet. Einer der berühmtesten Fälle ist z.B. Uli Hoeneß oder Alice Schwarzer. Beide zeigten sich wissentlich selbst an, um die bevorstehende Strafe zu mildern. Doch auch Unternehmen, wie aktuell die Schweizer Großbank UBS, geraten ins Visier des deutschen Fiskus wegen des Verdachts auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Was viele daher nicht wissen: Man kann sich auch unwissentlich selbst anzeigen und das geht oft viel schneller als man denkt.
Steuerhinterziehung in Deutschland nimmt zu, die Selbstanzeigen haben sich von 2011 bis 2013 verfünffacht (Quelle: Statista - Anzahl der Selbstanzeigen wegen Steuerbetrug in Deutschland von 2010 bis 2013). Die Strafen werden vom Deutschen Bundesgerichtshof zunehmend verschärft, um diesem Trend entgegen zu wirken. Oft führt die Selbstanzeige sogar zum gegenteiligen Effekt: Seit 2011 ist es nämlich nicht mehr möglich, eine strafbefreiende Teilselbstanzeige zu stellen. Das heißt, dass bei einer Selbstanzeige immer alle Hinterziehungen angegeben werden müssen.
"Oft gibt es kurzfristig Änderungen im Gesetz, welche, wenn man sie nicht genau kennt, eine Stolperfalle für jeden Unternehmer darstellen können", so Detlef Bischoff, Geschäftsführer der Connex Steuer- und Wirtschaftsberatung (http://www.connex-stb.de/) .
Daher ist es für viele schwer bei der Steuererklärung alles richtig zu machen. Nachträgliche Korrekturen lassen sich meistens nicht vermeiden. Doch schon diese Korrekturen können juristische Folgen haben. Oft gelten diese vor dem Finanzamt als Selbstanzeige. Das entlastet zwar erst einmal den Unternehmer, sind diese Korrekturen aber fehlerhaft oder unvollständig, ist der Weg zum Anwalt oftmals unumgänglich. Denn ab diesem Zeitpunkt liegt vor dem Gesetz schon eine Steuerhinterziehung vor und die vorausgehende Selbstanzeige ist dann unwirksam und hat keine strafbefreiende Funktion mehr. Sogar bei einer Fristüberschreitung - wie z.B. beim Abgabetermin - liegt rechtlich gesehen eine Steuerhinterziehung vor. Die verspätet eingereichte Steuererklärung muss dann absolut korrekt sein, sonst geht dieser Fall vor Gericht und der betroffene Unternehmer muss mit einer hohen Geldstrafe rechnen.
Seitdem die Steuergesetze kontinuierlich verschärft werden, kommt es immer häufiger zu unfreiwilligen Steuerhinterziehungen. Denn das komplexe Thema "Steuern" ist gerade für Neueinsteiger ein oft unangenehmes und lästiges Thema, das man am liebsten schnell abwickeln möchte. "Was man alles richtig machen muss, um beim Fiskus keinen Fehler zu machen, ist vielen nicht bewusst. Deswegen sollte man sich genau überlegen, ob man die Steuererklärung selbst machen möchte oder sie einem Profi überlässt, um Fehler zu vermeiden. Schlussendlich sollten sich Unternehmer auf das konzentrieren, was ihnen Spaß macht und liegt: das Unternehmersein", so Detlef Bischoff.
Bildrechte: Flickr, Tim Reckmann
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