Mit Kinderzuschuss steuerfreie Gehaltserhöhung erzielen
27.11.2014 / ID: 181535
    
  Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
    
  Essen - Zusätzlich zum Gehalt erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung, Betreuung und Verpflegung von nicht schulpflichtigen Kindern bleiben steuerfrei. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Velbert, Essen und Düsseldorf, weist darauf hin, dass nur nicht schulpflichtige Kinder begünstigt sind und die Kinderbetreuungskosten nur für Kindergärten und vergleichbare Einrichtungen erbracht werden. Der Höhe der anfallenden Kosten sind keine Grenzen gesetzt.
"Der Arbeitgeber spart dadurch Lohnkosten, da der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung nicht anfällt. Bei der steuerlichen Absetzbarkeit sind jedoch nur Betreuungsleistungen für nicht schulpflichtige Kinder begünstigt", erklärt Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz.
Generell steuerfrei bleibt die kostenlose Betreuung der Kinder in firmeneigenen Einrichtungen.
"Attraktives Einsparpotenzial bietet darüber hinaus die Übernahme der Betreuungskosten außerhalb des Unternehmens. Zahlt der Arbeitgeber den Zuschuss in bar aus, müssen ihm die Eltern lediglich einen Nachweis über die angefallenen Kosten einreichen. Der Höhe sind hierbei keine Grenzen gesetzt. Der Betrag darf aber nicht über den tatsächlichen Kosten für Kinderhort oder Tagesmutter liegen. Mit einem Kinderzuschuss lässt sich daher eine steuerfreie Gehaltserhöhung erzielen, die netto mehr als der ansonsten ausgehandelte nächste Lohnzuschlag ausmacht", so Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz.
Die Kinderbetreuungskosten sollen für Kindergärten oder vergleichbare Einrichtungen wie z.B. Kinderkrippen, Schulkindergärten, Kindertagesstätten, Tagesmütter, Wochenmütter oder Ganztagespflegestellen erbracht werden. Dabei ist es unerheblich, ob das Kind in einer betrieblichen oder nicht betrieblichen Einrichtung untergebracht wird. Die alleinige Betreuung im Haushalt des Arbeitnehmers durch Kinderpflegerinnen, Hausgehilfinnen oder Familienangehörigen reicht jedoch nicht aus.
http://www.franz-partner.de 
Roland Franz & Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte
Moltkeplatz  1 45138 Essen
Pressekontakt
http://www.publicity-experte.de 
GBS-Die PublicityExperten
Am Ruhrstein 37c  45133 Essen
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
 
  Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Bettina M. Rau-Franz
    14.10.2020 | Bettina M. Rau-Franz
Ausblick 2021/2022: Gesetzesänderungen und Referentenentwürfe
Ausblick 2021/2022: Gesetzesänderungen und Referentenentwürfe
    25.09.2020 | Bettina M. Rau-Franz
Vermittlungsportal von Unterkünften liefert Kontrolldaten an Hamburger Steuerfahndung
Vermittlungsportal von Unterkünften liefert Kontrolldaten an Hamburger Steuerfahndung
    18.09.2020 | Bettina M. Rau-Franz
BFH-Entscheid zu Aufwendungen für ein Erststudium
BFH-Entscheid zu Aufwendungen für ein Erststudium
    27.08.2020 | Bettina M. Rau-Franz
Echt oder unecht? ...wenn es um ein gefälschtes Testament geht
Echt oder unecht? ...wenn es um ein gefälschtes Testament geht
    19.08.2020 | Bettina M. Rau-Franz
Sinnvolle erbrechtliche Regelung treffen
Sinnvolle erbrechtliche Regelung treffen
Weitere Artikel in dieser Kategorie
    30.10.2025 | GIC International Catering
25 Jahre erstklassige Bordverpflegung: GIC International Catering feiert Firmenjubiläum
25 Jahre erstklassige Bordverpflegung: GIC International Catering feiert Firmenjubiläum
    30.10.2025 | JS Research
Die Zukunft braucht Kupfer
Die Zukunft braucht Kupfer
    30.10.2025 | JS Research
Die wichtige Rolle des Goldes
Die wichtige Rolle des Goldes
    30.10.2025 | checksum AG
Was ist tapypay
Was ist tapypay
    30.10.2025 | Randstad Deutschland
Flexibilität, Geld - Verantwortung: Das will die Gen Z im Beruf
Flexibilität, Geld - Verantwortung: Das will die Gen Z im Beruf

