Intensive Kontrollen zu erwarten
03.12.2014 / ID: 182171
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Essen, 03. Dezember 2014*****Der gesetzliche Mindestlohn kommt zum 1. Januar 2015 - und mit ihm neue Anforderungen und Pflichten. Viele Detailfragen sind vom Gesetzgeber noch nicht abschließend geklärt. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Velbert, Essen und Düsseldorf weist darauf hin, dass der Handlungsbedarf aus folgenden Gründen groß ist:
Auch wenn es generelle und zeitlich befristete Ausnahmen gibt: Grundsätzlich betrifft der gesetzliche Mindestlohn alle Arbeitgeber und alle Branchen.
Es ist zu erwarten, dass die Zollverwaltung und die Sozialversicherungsprüfer intensiv kontrollieren werden, ob der Mindestlohn und die damit verbundenen Anforderungen eingehalten werden. Neben Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen drohen bei Verstößen Geldbußen bis zu 500.000,00 EUR.
Es gelten neue Aufzeichnungspflichten für die Arbeitszeit von Minijobbern, kurzfristig Beschäftigten und Arbeitnehmern aus den Wirtschaftsbereichen, die in § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannt sind.
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Roland Franz & Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte
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