Pressemitteilung von Peter Suhling

Notwendige Datenschutzaufgaben in Ihrem Unternehmen für mehr Rechtssicherheit


10.12.2014 / ID: 182791
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sind im Bundesdatenschutzgesetz im § 4g BDSG - Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz - geregelt. Die nachfolgend beschriebenen Aufgaben zum Thema Datenschutz und Datensicherheit können jedoch auch Aufgaben für Unternehmen sein, die keinen Datenschutzbeauftragten bestellen. Will man sich ein vollständigeres Bild vom Beruf des Datenschutzbeauftragten machen, kann man das berufliche Leitbild des Datenschutzbeauftragten, veröffentlicht vom Berufsverband der Datenschutzbeauftragten (BvD) e.V., zu Rate ziehen.

Unter anderem gehören diese Tätigkeiten zu den Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten: Führen eines Verfahrensverzeichnisses, also die internen und das öffentliche, Durchführen von Vorabkontrollen, Ausfertigung von Datenschutzhinweisen, Mitwirkung bei der Auftragsdatenverarbeitung, Prüfen von Verträgen, Geschäftsprozessen und IT-Systemen, Bearbeitung von Betroffenenanliegen, Erstellen von Sicherheitskonzepten und Datenschutzkonzepten, Prüfung technisch und organisatorischer Maßnahmen, Berichten an die Unternehmensleitung und Informieren der Belegschaft, erstellen von Tätigkeitsberichten, Mitwirkung in Projekten, sowie die Sensibilisierung bzw. Schulung der Mitarbeiter zum Thema Datenschutz und Datensicherheit. All diese Tätigkeiten finden in diversen Unternehmen eine unterschiedliche Ausprägung. Für den Datenschutzbeauftragten ist hierbei wichtig, dass er bei der Ausübung seiner Tätigkeit weisungsfrei ist.

Zudem hält der Datenschutzbeauftragte Kontakt zur Unternehmensleitung, zu den Mitarbeitern, den Abteilungsleitern, dem Betriebsrat falls vorhanden, den Kunden und den Lieferanten und den Datenschutzbehörden, um auf den Datenschutz hinzuwirken. Aufgrund der nicht einfachen Aufgaben des Datenschutzbeauftragten muss er besondere Fähigkeiten mitbringen. Hierzu gehören die Durchsetzungsfähigkeit auch gegenüber der Unternehmensführung, didaktische Fähigkeiten und Managementfähigkeiten, sowie eine Kombination aus Rechtswissen und IT-Affinität. Diese Fähigkeiten sollten vorhanden sein oder erlernt werden. Der Beruf des Datenschutzbeauftragten zeichnet sich dadurch aus, dass eine ständige Weiterbildung in den diversen Disziplinen unabdingbar sind. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Datenschutzbeauftragte als interner oder als externer bestellt ist.

Die Stellung des Datenschutzbeauftragten könnte sich mit der EU-Datenschutzgrundverordnung verändern, der Umgang mit personenbezogenen Daten bleibt jedoch nach wie vor ein wichtiges Thema für jedes Unternehmen.
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