Veranstaltungen mit einer Veranstaltungshaftpflicht absichern
11.12.2014 / ID: 182942
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
In Deutschland finden jedes Jahr fast 4 Millionen Veranstaltungen statt. Leider ist nur ein Bruchteil der Veranstaltungen davon versichert. Wenn sich der Veranstalter vor Augen führt, was alles auf einer Veranstaltung passieren kann, dann sollte eigentlich jede kleine Veranstaltung einen Versicherungsschutz durch eine Veranstaltungshaftpflicht genießen. Eine Veranstalterhaftpflichtversicherung für einen begrenzten, kurzfristigen Zeitraum muss nicht teuer sein, sagt der Versicherungsexperte der Honoro UG, Herr Alexander Hacker.
Auf der neuen Internetplattform http://www.veranstalterhaftpflichtversicherung.org können jetzt der Hauptveranstalter, der Zeltverleiher oder Bühnenbauer einen Vergleich im Internet berechnen. Für die Ermittlung der Tarife und der Prämie werden nur Art der Veranstaltung, der Veranstaltungsbeginn und das Veranstaltungsende, sowie (beispielsweise bei einer Messe) die Quadratmeter und die Zahl der Teilnehmer und Besucher benötigt. Zu den Veranstaltungen, die versichert werden können, zählen unter anderem eine Tagung, Bürgerfest, Faschingsumzug, Festveranstaltung, Flohmarkt, Kinderfest, Kirmes, Kongress, Konzert, Maifest, Martinsumzug, Seminar, Sommerfest, Sportveranstaltung, Stadtfest, Viehauktion, Volksfest oder ein Zeltlager.
Im Veranstaltungshaftpflicht Vergleich befinden sich die Versicherer Event Assec (Event Insurance Consultants), Ergo Versicherungsgruppe AG, Mannheimer und die Axa Versicherung. Die Event Assec bietet 3 Tarife mit den Deckungssummen 3, 5 und 10 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden an. 2 Tarife können bei der Ergo Versicherungsgruppe mit einer Versicherungssumme von 3 beziehungsweise 5 Millionen Euro gewählt werden. Der Tarif der Mannheimer und Axa Versicherung stellt eine Deckungssumme von jeweils 3 Millionen Euro zur Verfügung.
Nach Aussage von Versicherungsmakler Alexander Hacker sollte der Veranstalter darauf achten, dass neben Teilnehmern und Besuchern auch der Versicherungsnehmer als mitversicherte Person in der Police aufgeführt ist. Wenn ein Ordnerdienst zwecks Einlasskontrolle und Sicherung der Veranstaltung aufgestellt ist und eine Abgabe von Speisen und Getränken erfolgt, muss der Versicherungsnehmer darauf achten, dass auch diese Risiken mitversichert sind. Dasselbe gilt für das Unterhalten von Zelten inklusive eigenem Aufbau und Abbau. Diese Leistungen sollten aber bei jeder Veranstaltungshaftpflicht, die sich im Tarifrechner befindet, versichert sein.
Kunden können sich nach der Berechnung der Veranstaltungshaftpflicht bis zu 3 Tarife in einem PDF darstellen lassen. Mit Hilfe der kostenlosen Hotline 0800 - 646 66 76 können sich Kunden kostenlos über die einzelnen Tarife beraten lassen. Als Ansprechpartner steht ein ausgebildeter Versicherungsfachmann (BWV) und Versicherungsmakler nach § 34 d GeWo zur Verfügung.
http://www.veranstalterhaftpflichtversicherung.org
Honoro UG
Weinbergstraße 53 63683 Ortenberg
Pressekontakt
http://www.honoro.de
Honoro UG
Weinbergstraße 53 63683 Ortenberg
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