Deutsche Rentenversicherung Bund
30.12.2014 / ID: 183977
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Essen, 30. Dezember 2014*****Für Unternehmer und für Arbeitnehmer ist es manchmal unbedingt notwendig, dass man bestimmte sozialversicherungsrechtliche Sachverhalte mit der Deutschen Rentenversicherung klären muss. Die wichtigste Thematik ist die Überprüfung und Feststellung der Sozialversicherungspflicht oder Sozialversicherungsfreiheit eines Arbeitnehmers, insbesondere des Gesellschafter-Geschäftsführers. In diesem Zusammenhang wird die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund angesprochen. Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass sich nunmehr u. a. das Bundessozialgericht mit dieser Thematik auseinandergesetzt hat, da der Unternehmer sich in der Vergangenheit sehr häufig der Hilfe seines Steuerberaters hierzu bedient hat, mit dem Ergebnis, dass das Bundessozialgericht eine Vertretungsbefugnis des Steuerberaters verneint hat.
Am 5. März 2014 erging ein Urteil des Bundessozialgerichtes, in dem eine Vertretungsbefugnis des Steuerberaters im Statusfeststellungsverfahren verneint worden ist. Der Kläger hat sich anschließend an das Bundesverfassungsgericht gewandt und eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr diese Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, was heißt, dass das Urteil des Bundessozialgerichtes rechtskräftig ist.
Steuerberater Roland Franz rät daher allen betroffenen Unternehmern und Arbeitnehmern, unbedingt zu beachten, dass ihnen demnächst ihr Steuerberater in dieser Angelegenheit nicht weiterhelfen kann. Selbst wenn er es könnte, darf er es nicht und dies führt, sofern er es trotzdem macht, zu erheblichen Konsequenzen, die hier nicht im Einzelnen ausgeführt werden, da dies den Rahmen sonst sprengen würde.
"Wichtig ist daher für alle Betroffenen, die sich an die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund wenden wollen oder müssen, dass sie unbedingt darauf achten, ihren Steuerberater nur dann anzusprechen, wenn er in einer interdisziplinären Kanzlei tätig und ein Rechtsanwalt Mitgesellschafter ist, der diese Tätigkeiten übernimmt", warnt Steuerberater Roland Franz.
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Roland Franz & Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte
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