Verstärkte Prüfung von Gewerbezweigen durchs Finanzamt
06.01.2015
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Essen, 06. Januar 2015****Das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Schreiben vom 9. September 2014 angekündigt, bestimmte Gewerbezweige verstärkt zu prüfen, die für die Richtsatzsammlung 2014 relevant sind. Bei der Richtsatzsammlung handelt es sich um die Ermittlung von Durchschnittswerten, die als Vergleichszahlen für Betriebsprüfungen herangezogen werden.
Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass folgende Gewerbezweige mit einer verstärkten Prüfung rechnen müssen:
-Bestattungsunternehmen
-Bücher, Einzelhandel
-Drogerien und Parfümerien
-Gast-, Speise- und Schankwirtschaften
-Pizzerien
-Cafes
-Restaurant mit asiatischem Speiseangebot
-Gerüstbau
-Glasergewerbe
-Glas- und Gebäudereinigung
-Imbissbetriebe
-Imbissbetriebe mit asiatischem Speiseangebot
-Kunstgewerbliche Erzeugnisse, Geschenkartikel, Einzelhandel
-Optiker
-Säge- und Hobelwerke
-Schuhe und Schuhwaren, Einzelhandel (auch mit Reparatur)
-Spielwaren, Einzelhandel
-Sport- und Campingartikel, Einzelhandel.
"Wer ein derartiges Gewerbe ausübt, sollte davon ausgehen, dass demnächst verstärkte Betriebsprüfungen durchgeführt werden und er davon ebenfalls betroffen sein könnte. Für ein vorbeugendes Gespräch in Sachen Betriebsprüfungen sowie für die Vorbereitung und Durchführung der Betriebsprüfungen sollten die Betroffenen einen Steuerberater hinzuziehen", rät Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz.
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Roland Franz & Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte
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