Business-Kleidung ist keine typische Berufskleidung
21.01.2015 / ID: 185283
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Das Tragen von Business-Kleidung ist der allgemeinen Lebensführung zuzurechnen, weil es dem menschlichen Bedürfnis nach Bekleidung Rechnung trägt und eine private Nutzungsmöglichkeit bei gelegentlichen besonderen privaten Anlässen objektiv nicht ganz oder jedenfalls nahezu nicht ausgeschlossen werden kann. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner (http://www.franz-partner.de) in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass grundsätzlich Aufwendungen für "typische Berufskleidung" als Werbungskosten/Betriebsausgaben abziehbar sind.
"Sie liegen vor, wenn die angeschaffte Kleidung ihrer Beschaffenheit nach objektiv nahezu ausschließlich für die berufliche Verwendung bestimmt und wegen der Eigenart des Berufes nötig ist", so Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz.
Das Finanzgericht Hamburg hatte in seinem Urteil vom 26.03.2014 - 6 K 231/12 - darüber zu entscheiden, ob die Aufwendungen eines angestellten Rechtsanwalts für die Anschaffung von Anzügen, Hemden und Schuhen Werbungskosten darstellen.
Das Finanzgericht hat gegen den Steuerpflichtigen votiert.
"Bei einer typischen Berufskleidung handelt es sich z.B. um die Arbeitskleidung eines Schornsteinfegers, den Kittel eines Malers bzw. Anstreichers und Arbeitsschuhe bzw. Sicherheitsschuhe etc. Alltagstaugliche Kleidung wie z.B. Anzüge etc. ist nicht steuerlich abzugsfähig", erklärt Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz..
http://www.franz-partner.de
Roland Franz & Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte
Moltkeplatz 1 45138 Essen
Pressekontakt
http://www.publicity-experte.de
GBS-Die PublicityExperten
Am Ruhrstein 37c 45133 Essen
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Bettina M. Rau-Franz
14.10.2020 | Bettina M. Rau-Franz
Ausblick 2021/2022: Gesetzesänderungen und Referentenentwürfe
Ausblick 2021/2022: Gesetzesänderungen und Referentenentwürfe
25.09.2020 | Bettina M. Rau-Franz
Vermittlungsportal von Unterkünften liefert Kontrolldaten an Hamburger Steuerfahndung
Vermittlungsportal von Unterkünften liefert Kontrolldaten an Hamburger Steuerfahndung
18.09.2020 | Bettina M. Rau-Franz
BFH-Entscheid zu Aufwendungen für ein Erststudium
BFH-Entscheid zu Aufwendungen für ein Erststudium
27.08.2020 | Bettina M. Rau-Franz
Echt oder unecht? ...wenn es um ein gefälschtes Testament geht
Echt oder unecht? ...wenn es um ein gefälschtes Testament geht
19.08.2020 | Bettina M. Rau-Franz
Sinnvolle erbrechtliche Regelung treffen
Sinnvolle erbrechtliche Regelung treffen
Weitere Artikel in dieser Kategorie
19.09.2025 | Dr. Philipp Mayr hört zu!
Dr. Philipp Mayr - Exzellenz in plastisch-ästhetischer Chirurgie in Österreich: Wien, Linz und Salzburg.
Dr. Philipp Mayr - Exzellenz in plastisch-ästhetischer Chirurgie in Österreich: Wien, Linz und Salzburg.
19.09.2025 | MAROKKO ZEITUNG
Der Hafen von Casablanca tritt dank der von König Mohammed VI. eingeweihten Infrastrukturprojekte in eine neue Ära ein
Der Hafen von Casablanca tritt dank der von König Mohammed VI. eingeweihten Infrastrukturprojekte in eine neue Ära ein
19.09.2025 | KYOCERA Europe GmbH
Kyocera stellt auf der Hydrogen Technology World Expo aus
Kyocera stellt auf der Hydrogen Technology World Expo aus
19.09.2025 | Netapresse
Ein Novum bietet TTPCG® den Nutzern seiner Dienste
Ein Novum bietet TTPCG® den Nutzern seiner Dienste
19.09.2025 | GOLDINVEST Consulting GmbH
Pulsar Helium: Bis zu 8 % Helium im Topaz-Projekt bestätigen Spitzenpotenzial
Pulsar Helium: Bis zu 8 % Helium im Topaz-Projekt bestätigen Spitzenpotenzial
