Pressemitteilung von Leonhard Becker

U.S. CET Corporation über die Produzentenhaftung in den USA


28.02.2015 / ID: 188729
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Nicht ohne Grund fürchten Unternehmer die amerikanischen Produkthaftpflichtansprüche und bezeichnen diese als Schreckgespenst.Die US-amerikanische Rechtssprechung zur Produkthaftpflicht in den USA hat in den letzten Jahren ausgedehnte Haftungstatbestände geschaffen und die Höhe des zuerkannten Schadenersatzes für Verletzungen ist in aller Regel um ein vielfaches höher als vergleichbare Summen in Europa.

Unter dem Begriff der Produkthaftung (Product Liability) fallen im amerikanischen Recht verschiedene Rechtsgrundsätze, nach denen ein Verbraucher Ansprüche gegen den Hersteller oder Verkäufer wegen Schäden geltend machen kann, die er im Zusammenhang mit einem fehlerhaften Produkt erlitten hat. Grundlage dieser Haftung können sowohl vertragliche als auch außervertragliche Ansprüche sein. Im außervertraglichen Bereich wenden die amerikanischen Gerichte seit Jahren den Grundsatz einer strikten, verschuldungsunabhängigen Haftung des Hersteller/Verkäufers (Strict Liability) an.

Diese Haftung besteht dann, wenn jemand durch ein fehlerhaftes und unangemessen gefährliches Produkt Schaden erlitten hat. In einem solchen Fall kann der Hersteller/Verkäufer nicht einwenden, dass ihn kein Verschulden treffe. Im Gegensatz zur vertraglichen Haftung auf die sich nur ein enger Kreis von Personen (Vertragspartner und Angehörige) berufen kann, ist der Kreis der möglichen Kläger nach der "Strickt Liability" nicht auf die Käufer als Endabnehmer beschränkt. Diese verschuldungsunabhängige Haftung wird damit begründet, dass der Hersteller besser als der Verbraucher in der Lage sei, sich gegen eventuelle Schäden durch Versicherungen abzusichern und ökonomisch eher in der Lage sei, die Konsequenzen dieser Schäden zu tragen.

Vollständigen Bericht lesen (http://uscet.com/invest-usa/produzentenhaftung-in-den-usa/index.php)
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