Pressemitteilung von Hans Rother

Wirtschaftsdetektive Observieren, Ermitteln und Recherchieren Europaweit


13.04.2015 / ID: 192415
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Die Öffnung der Grenzen in Europa und moderne Kommunikationswege fördern nicht nur vielfältige Wirtschafts- und Geschäftsbeziehungen, sondern haben auch Kriminellen aus dem In- und Ausland ihre Machenschaften erleichtert. Die Aufklärung von Wirtschaftsstraftaten durch professionelle Detektive (http://detektiv-wirtschaftsdetektei.de/unser-team) nimmt daher heute einen wichtigen Stellenwert ein, wie die Schadensaufklärung in Höhe von mehreren Milliarden Euro jährlich deutlich macht. Das Ausspionieren von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen durch Betriebsfremde und Straftaten, die von Mitarbeitern begangen werden, können ein Unternehmen massiv schädigen und jahrelange Forschung und Entwicklung zunichte machen. Aus diesem Grund beauftragen nicht nur viele Unternehmen, sondern auch Rechtsanwälte, Versicherungen und Banken zunehmend erfahrene Ermittler mit der Beschaffung und der Sicherung von Beweisen, die Bestand bei gerichtlichen Auseinandersetzungen haben, oder auch zur innerbetrieblichen Klärung von Problemen dienen können.

In welchen Bereichen werden Ermittler im Wirtschafts- und Geschäftsbereich tätig?

Professionelle Detektive ermitteln in allen Bereichen des Strafrechts. Im Bereich der Wirtschaftskriminalität sind das insbesondere die Aufklärung von Betriebsspionage (http://detektiv-wirtschaftsdetektei.de/abwehr-von-sabotage) sowie die Aufdeckung von Marken- und Patentverletzungen, von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht, von Sachbeschädigungen oder Sabotage und die Suche nach Abhörgeräten. Hinzu kommen Ermittlungen im innerbetrieblichen Bereich, wie der Missbrauch betrieblicher Leistungen, unberechtigte Fehlzeiten, Vertragsverstöße, sowie Diebstahl, Betrug und Untreue. Auch bei der Untersuchung von Datenmissbrauch am Arbeitsplatz, von dem besonders technologieorientierte und innovative Branchen betroffen sind, können Ermittler zum Einsatz kommen. Versicherungen setzen Detektive dann ein, wenn ein Betrug angenommen wird, der den Bezug unberechtigter Leistungen zum Ziel hat, zum Beispiel durch die absichtliche Herbeiführung eines Schadens oder die Vortäuschung einer Erwerbsunfähigkeit.
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