Pressemitteilung von Leonhard Becker

U.S. CET Corporation informiert über das US-Insolvenzverfahren


30.04.2015 / ID: 194229
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Bei einer Corporation handelt es sich um ein US Unternehmen, deshalb gilt im insolvenzfalle in erster Linie das amerikanische Recht. Das Insolvenzrecht unterliegt in den USA ausschließlich der Bundesgesetzgebung. Wenn ein Unternehmen in Insolvenz verfällt,, so hat das Unternehmen diese Tatsache nach dem Insolvenzrecht der USA dem Bundesinsolvenzgericht (federal bankruptcy court) zu melden.

Für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stehen allgemein zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Entweder stellt der Schuldner selbst einen Antrag, wodurch ein voluntary case begründet wird oder dessen Gläubiger, was einen involuntary case zur Folge hat. Eine Insolvenzantragspflicht, wie sie im deutschen Recht nach § 64 GmbHG bekannt ist, kennt das amerikanische Recht nicht. Hier können nur besondere Umstände im Einzelfall dazu führen, dass das Management aufgrund seiner allgemeinen Treuepflicht
(fiduciary duty) gegenüber Gläubigern und Anteilsinhabern dazu verpflichtet ist, die Eröffnung eines Verfahrens zu beantragen.

Nach der Anordnung der Verfahrenseröffnung mittels der order for relief wird in der Regel ein Trustee als Insolvenzverwalter bestellt. Diese Bestellung erfolgt, anders als nach deutschem Recht, nicht durch das Gericht, sondern durch den United States Trustee, einem Bundesbeamten des amerikanischen Justizministeriums. In Ausnahmefällen übernimmt der United States Trustee auch selbst die Rolle des zumindest vorläufigen Insolvenzverwalters. Die Aufgaben des Trustee richten sich dabei nach der Art und Funktion des Insolvenzverfahrens.

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Insolvenzrecht U.S. CET Corportation US-Corporation Insolvenz

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