AFA AG: Berufsunfähigkeitsversicherung überprüfen und anpassen
12.05.2015 / ID: 195101
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Die AFA AG rät allen Erwerbstätigen, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, diese zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Gerade ältere Verträge sind oftmals zu niedrig angesetzt und bieten im Ernstfall nicht die nötige Absicherung. Laut aktuellen Erhebungen hat nur etwas mehr als ein Drittel aller Erwerbstätigen in Deutschland, nämlich ungefähr 16 Millionen Menschen, überhaupt eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
"Leider unterschätzen immer noch viele Menschen das Risiko der Berufsunfähigkeit", meint Stefan Granel, Vorstand der AFA AG in Berlin. "Dabei wird laut Statistik heute bereits jeder Fünfte berufsunfähig", ergänzt der AFA-Vorstand. Die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit sind heute psychische Erkrankungen gefolgt von Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats.
Die System-Unternehmer der AFA AG stellen bei ihren kostenfreien Beratungen immer wieder fast, dass viele Menschen falsch abgesichert sind und teilweise auch zuviel für ihre Versicherungen bezahlen. Auf der anderen Seite entstehen Versorgungslücken wie beispielsweise bei der Altersvorsorge. Die AFA AG rät deshalb allen Erwerbstätigen neben einer Berufsunfähigkeitsversicherung auch eine private Altersvorsorge abzuschließen.
http://www.afa-ag.de
AFA AG
Lieberoser Straße 7 03046 Cottbus
Pressekontakt
http://www.afa-ag.de
AFA AG
Lieberoser Straße 7 03046 Cottbus
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel in dieser Kategorie
18.09.2025 | JS Research
Die Zukunft fährt autonom - dank Rohstoffen
Die Zukunft fährt autonom - dank Rohstoffen
18.09.2025 | Roland Franz & Partner, Steuerberater
Vorweggenommene Aufwendungen für die eigene Bestattung sind keine außergewöhnlichen Belastungen
Vorweggenommene Aufwendungen für die eigene Bestattung sind keine außergewöhnlichen Belastungen
18.09.2025 | Selbstständige Versicherungsmaklerin
Influencer-Award: Kieler Polizistin für Finanzaufklärung!
Influencer-Award: Kieler Polizistin für Finanzaufklärung!
18.09.2025 | service94 Gmbh
service94 GmbH-Unternehmensgruppe sichert erfolgreiche Zukunft
service94 GmbH-Unternehmensgruppe sichert erfolgreiche Zukunft
18.09.2025 | yayworks GbR
Gesunde Zusammenarbeit & starke Teamkultur mit yayworks
Gesunde Zusammenarbeit & starke Teamkultur mit yayworks
