Dr. Renko Dirksen rückt in den Vorstand der ARAG SE ein
27.05.2015 / ID: 196282
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Dr. Renko Dirksen (38) wurde vom Aufsichtsrat der ARAG SE in den Vorstand des Unternehmens berufen. Im Konzernvorstand der ARAG wird er ein neu geschaffenes Ressort mit den Zuständigkeiten für Konzernentwicklung, M&A und Betriebsorganisation verantworten.
Dr. Renko Dirksen ist derzeit Mitglied der Vorstände der ARAG Lebensversicherungs-AG und der ARAG Krankenversicherungs-AG in München. Diese Mandate wird er weiterführen. Dr. Renko Dirksen tritt seine Aufgaben im Vorstand der ARAG SE zum 1. Juli 2015 an.
http://www.ARAG.com
ARAG SE
ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Pressekontakt
http://www.ARAG.com
ARAG SE
ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Klaus Heiermann
07.07.2020 | Klaus Heiermann
Aufsichtsrat der ARAG SE wählt Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender zum Vorsitzenden
Aufsichtsrat der ARAG SE wählt Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender zum Vorsitzenden
03.07.2020 | Klaus Heiermann
Abschied aus dem Vorstand der ARAG SE: Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Abschied aus dem Vorstand der ARAG SE: Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
13.05.2020 | Klaus Heiermann
ARAG Konzern im Geschäftsjahr 2019 äußerst erfolgreich
ARAG Konzern im Geschäftsjahr 2019 äußerst erfolgreich
03.04.2020 | Klaus Heiermann
ARAG ordnet Geschäftsverteilung zum Führungswechsel neu
ARAG ordnet Geschäftsverteilung zum Führungswechsel neu
15.08.2019 | Klaus Heiermann
Neues Engagement im eSport
Neues Engagement im eSport
Weitere Artikel in dieser Kategorie
18.09.2025 | JS Research
Die Zukunft fährt autonom - dank Rohstoffen
Die Zukunft fährt autonom - dank Rohstoffen
18.09.2025 | Roland Franz & Partner, Steuerberater
Vorweggenommene Aufwendungen für die eigene Bestattung sind keine außergewöhnlichen Belastungen
Vorweggenommene Aufwendungen für die eigene Bestattung sind keine außergewöhnlichen Belastungen
18.09.2025 | Selbstständige Versicherungsmaklerin
Influencer-Award: Kieler Polizistin für Finanzaufklärung!
Influencer-Award: Kieler Polizistin für Finanzaufklärung!
18.09.2025 | service94 Gmbh
service94 GmbH-Unternehmensgruppe sichert erfolgreiche Zukunft
service94 GmbH-Unternehmensgruppe sichert erfolgreiche Zukunft
18.09.2025 | yayworks GbR
Gesunde Zusammenarbeit & starke Teamkultur mit yayworks
Gesunde Zusammenarbeit & starke Teamkultur mit yayworks
