ZEP Clock erleichtert Arbeitszeiterfassung auch für Mindestlohn
29.05.2015 / ID: 196517
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Seit dem 1. Januar 2015 gilt das Mindestlohn-Gesetz. Danach sind Arbeitgeber verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer geringfügig Beschäftigten sowie in manchen Branchen auch für Mitarbeiter mit einem Bruttogehalt von bis zu 2.958 EUR/Monat zeitnah aufzuzeichnen und lückenlos zu dokumentieren. Mit ZEP Clock bietet provantis eine Cloud-Lösung zur professionellen Arbeitszeiterfassung für den Mindestlohn ab 1 EUR pro Mitarbeiter und Monat - ab sofort auch mit der neuen ZEP Clock App, der Stempeluhr zum Mitnehmen.
ZEP Clock als Lösung für die Arbeitszeiterfassung für geringfügig Beschäftigte basiert auf der für die Projektzeiterfassung etablierten Lösung ZEP - Zeiterfassung für Projekte. Die webbasierte Zeiterfassung erspart Arbeitszeiterfassung und Dokumentation in Papierform. "Wer zusätzlich eine leistungsfähige Urlaubs- und Fehlzeitenverwaltung benötigt ergänzt ZEP Clock einfach um unser ÜFU-Modul", so Oliver Lieven, Geschäftsführer der provantis IT Solutions GmbH. Außerdem kann ZEP Clock jederzeit für projektorientiertes Arbeiten modular erweitert und den eigenen Bedürfnissen angepasst werden.
Die neue ZEP Clock App für Android ist die mobile Stempeluhr zum Mitnehmen. Sie eignet sich zur einfachen Arbeitszeiterfassung für einzelne Personen sowie Personengruppen. In der App können Mitarbeiter einfach durchAntippen des eigenen Namens ein- bzw. ausstempeln.
Weitere Informationen zu ZEP Clock und die Möglichkeit, die Cloud-Lösung kostenfrei und unverbindlich zu testen auf http://www.zepclock.de
http://www.zepclock.de
provantis IT Solutions GmbH
Siemensstr. 1 71254 Ditzingen
Pressekontakt
http://www.provantis.de
provantis IT Solutions GmbH
Siemensstr. 1 71254 Ditzingen
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Tanja Eggert
20.01.2014 | Tanja Eggert
ZEP 5.1: Cloud-Lösung ZEP für Zeiterfassung und Projektmanagement unterstützt das neue Reisekostenrecht 2014
ZEP 5.1: Cloud-Lösung ZEP für Zeiterfassung und Projektmanagement unterstützt das neue Reisekostenrecht 2014
Weitere Artikel in dieser Kategorie
18.09.2025 | JS Research
Die Zukunft fährt autonom - dank Rohstoffen
Die Zukunft fährt autonom - dank Rohstoffen
18.09.2025 | Roland Franz & Partner, Steuerberater
Vorweggenommene Aufwendungen für die eigene Bestattung sind keine außergewöhnlichen Belastungen
Vorweggenommene Aufwendungen für die eigene Bestattung sind keine außergewöhnlichen Belastungen
18.09.2025 | Selbstständige Versicherungsmaklerin
Influencer-Award: Kieler Polizistin für Finanzaufklärung!
Influencer-Award: Kieler Polizistin für Finanzaufklärung!
18.09.2025 | service94 Gmbh
service94 GmbH-Unternehmensgruppe sichert erfolgreiche Zukunft
service94 GmbH-Unternehmensgruppe sichert erfolgreiche Zukunft
18.09.2025 | yayworks GbR
Gesunde Zusammenarbeit & starke Teamkultur mit yayworks
Gesunde Zusammenarbeit & starke Teamkultur mit yayworks
