Schutz für das Privatvermögen von Entscheidern
03.06.2015 / ID: 196889
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Wer führt, der haftet! Druck und Risiko werden immer größer - verschärfte Gesetze und strengere Rechtsprechung auf der ganzen Welt setzen Vorstände, Aufsichts- und Beiträte oder Geschäftsführer einem immer größeren Haftungsrisiko ais. Aufmerksam Regulierungsbehörden, spezialisierte Anwälte und eine gestiegene Anspruchsmentalität machen das Rechtsumfeld komplex, schwierig und teuer.
Was ist eine D&O Versicherung?
D&O steht für "Directors and Officers" - dies sind nach dem amerikanischen Sprachgebrauch Vorstände und Aufsichtsräte.
Die D&O ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Manager. Sie sichert sämtliche Managertätigkeiten, vom operativen Geschäft bis hin zu strategischen Entscheidungen, haftungstechnisch ab.
So schützt sie Unternehmen bzw. ihre Organmitglieder - GmbH-Geschäftsführern Aufsichtsräte und Beiräte von Aktiengesellschaften sowie leitende Angestellte und Prokuristen - vor den nicht selten ruinösen finanziellen Folgen einer Pflichtverletzung.
Denn als Unternehmensleiter haften Sie unbeschränkt - mit Ihrem gesamten Privatvermögen!
Dies gilt auch für Stiftungs- und Vereinsvorständen - denn Ehrenamt schützt vor Haftung nicht.
Welche Schäden werden abgedeckt?
Die D&O Managerhaftpflichtversicherung deckt Schadensersatzansprüche aus dem Innen- wie aus dem Außenverhältnis ab.
Interne Streitigkeiten können dazu führen, dass das Unternehmen Schadensersatz vom eigenen Management fordert. Außenansprüche werden oftmals von Wettbewerbern, Behörden, Insolvenzverwaltern und Geschäftspartnern an das Unternehmen und seine Manager gestellt.
Es kommt auf das richtige Maß an D&O Versicherungsschutz an. Die Anbieter sollten über entsprechende Kenntnisse, Erfahrungen und Mittel verfügen, um auf weltweite D&O Versicherungsfälle schnell und angemessen zu reagieren. So schützt die D&O das private Vermögen, auch bei der gesamtschuldnerischen Haftung.
Für Geschäftsführer einer GmbH ist das Thema Haftungsfreistellung relevant, die oftmals von den Gesellschaftern untersagt wird. Auch hier schafft die D&O Abhilfe.
Hier ist gute Beratung ganz wichtig! Für Ihre Sicherheit und IHR Vermögen!
Manager Haftung D&O Privatvermögen Vorstände Aufsíchtsräte Beiräte Geschäftsführer Schadensersatzansprüche Pflichtverletzung
http://finanzplanung-schmidt.de
Staatl. geprüfter Finanz- und Versicherungsmakler (DMA)
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