Cyber-Kriminalität - Unternehmen unterschätzen noch immer die Risiken
28.07.2015 / ID: 201317
    
  Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
    
  Es gibt heute nur noch zwei Arten von Unternehmen: Solche, die bereits gehackt wurden und solche, die noch gehackt werden. Dennoch unterschätzen viele Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere, offenbar nach wie vor die mit der Nutzung des Internets verbundenen Risiken. Dabei kann ein Ausfall der Hardware oder Software oftmals erhebliche Vermögenschäden verursachen. Die weltweite Vernetzung der Informationstechnologie sowie der damit zusammenhängende Daten- und Computermissbrauch stellen somit ein erhebliches Risiko dar.
Das beim dem Thema Cyber-Risiken bzw. der geeigneten Absicherung ein Umdenken stattfinden muss, steht außer Frage, wie auch zuletzt die Angriffe auf den Bundestag gezeigt haben. Während für IT-Risiken Versicherungsschutz allgemein verfügbar ist, stellen bisher nur wenige Versicherer Deckungsschutz gegen Cyber-Risiken zur Verfügung. Eine besondere Hilfestellung gibt dabei der Deutsche Versicherungs-Schutzverband e. V. (DVS), der in Zusammenarbeit mit dem Wissens- und Informationsanbieter Wolters Kluwer die aktualisierte Neuauflage des Sonderheftes "Cyber-Versicherung" (https://shop.wolterskluwer.de/wkd/detail/sonderheft-cyber-versicherungen,978-3-89699-458-5,wkd-information-services,56492/) herausgebracht hat.
Darin geben Herausgeber Jörg Heidemann und Autor Wilfried Flagmeier sowohl Versicherungsvermittlern als auch Unternehmen einen detaillierten Überblick über die am Markt verfügbaren Cyber-Versicherungen. Hinweise, Tipps und Entscheidungshilfen runden den Inhalt der Broschüre ab. Zudem sind die verschiedenen Deckungskonzepte im Anhang der Broschüre tabellarisch aufgeführt, sodass schnell erkennbar ist
- welche Deckungsbausteine in der Versicherung enthalten sind,
- welche Ausschlüsse der Tarif vorsieht,
- welche Voraussetzungen der Anbieter für die Gewährung des Versicherungsschutzes fordert,
- ob es eine Subsidiaritäts-, Repräsentanten- oder Sanktionsklausel gibt,
- welcher Geltungsbereich vorgesehen ist und
- wie der Anbieter den Begriff Versicherungsfall definiert.
Weitere Informationen finden Sie auch im Shop von Wolters Kluwer (https://shop.wolterskluwer.de/wkd/detail/cyber-risiken-und-versicherungsschutz,978-3-89699-469-1,wkd-information-services,57471/).
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