Betriebsprüfung Schwerpunkte - Auslandssachverhalte
28.08.2015 / ID: 203705
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Bei grenzüberschreitenden Unternehmen sind Verrechnungspreise nach wie vor der Dauerbrenner. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Velbert, Essen und Düsseldorf, weist darauf hin, dass auch hier verstärkt formalistisch einzuhaltende Dokumentationspflichten gelten.
"Neben den herkömmlichen Verrechnungspreisen rücken auch grenzüberschreitende Funktionsverlagerungen in den Fokus der Betriebsprüfungen. Die Finanzverwaltung vertritt häufig die Auffassung, dass die Regelung zur Funktionsverlagerung auch auf Fälle bis einschließlich 2007 anwendbar ist, da diese nicht neu seien, sondern nur klarstellenden Charakter hätten", erklärt Stuerberaterin Bettina M. Rau-Franz.
Damit gilt: Auch bei der Bestimmung, ob eine Funktionsverlagerung vorliegt, kann und sollte auf die Dokumentation zu den Verrechnungspreisen zurückgegriffen werden, da sie regelmäßig auch eine Funktionsanalyse enthalten soll.
Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz rät allen Unternehmen, auf diese oder ähnliche Themen gut vorbereitet zu sein.
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