Erster Erfolg für Classen in Kartellklage
28.08.2015 / ID: 203737
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Das Landgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 26. Juni 2015 in der Schadensersatzklage der W. Classen GmbH & Co. KG, Kaisersesch, gegen die Pfleiderer Faserplattenwerk Baruth GmbH, Baruth, (Aktenzeichen 14d O 12/14) die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung angeordnet.
Die Klägerin W. Classen GmbH & Co. KG hatte im Dezember 2012 eine Klage eingereicht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Kartellverstößen des zur Pfleiderer-Gruppe gehörenden Faserplattenwerks und jahrelangem Hauptlieferanten von HDF-Platten für die ebenfalls in Baruth angesiedelte Laminatbodenproduktion der Tochtergesellschaft Classen Industries GmbH.
Das Bundeskartellamt hatte mit Bußgeldbescheid vom 13. September 2011 gegen mehrere Unternehmen der Holzwerkstoffindustrie und in deren Diensten stehende Einzelpersonen Geldbußen verhängt für deren Beteiligung an verbotenen Preisabsprachen, unter anderem gegen die Muttergesellschaft des Pfleiderer- Konzerns, die Pfleiderer AG, Neumarkt (jetzige Pfleiderer GmbH). In Folge des Bekanntwerdens dieser Feststellung hatte die W. Classen GmbH & Co. KG eine Klage zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus kartellbedingt erlittenen Nachteilen aus zu überhöhten Preisen gelieferten HDF-Platten in den Jahren 2002 bis 2007 (Kartellzeitraum) in Höhe von € 22,2 Mio. am 20. Dezember 2012 eingereicht. Nach Vorlage einer ersten gutachterlichen Stellungnahme erhöhte die Klägerin dann im November 2013 den geltend gemachten Schadensersatz auf € 48 Mio zzgl. Zinsen in erheblicher Höhe.
Das Landgericht Düsseldorf hatte in der mündlichen Verhandlung am 5. März 2015 über den Antrag der Beklagten zu entscheiden, ob das Verfahren eingestellt werden sollte. Der nun ergangene Beschluss des Landgerichts Düsseldorf über die Wiedereröffnung des mündlichen Verfahrens berücksichtigt die von der Klägerin geltend gemachten Argumente, dass auch die im Bußgeldbescheid des Kartellamtes nicht ausdrücklich bebußte Beklagte Pfleiderer Faserplattenwerk Baruth GmbH, die im Pfleiderer-Konzern für die Lieferung der HDF-Platten verantwortlich war, auch Beteiligte an geltend gemachten Kartellverstößen war.
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