Wie kann die "Vorausgefüllte Steuererklärung" vom Kunden unmittelbar vom Finanzamt abgerufen werden?
28.08.2015 / ID: 203750
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Für den fachlich nicht geübten Steuerpflichtigen bedeutet die "Vorausgefüllte Steuererklaerung" einen echten Vorteil: Weniger Zeitaufwand und weniger Steuerlast. Der Weg zur "vorausgefüllten Steuererklärung" direkt über die Elster Seite des Finanzamtes ist jedoch aus Datensicherheitsgründen steinig. Eine Anleitung zur unmittelbaren Datenabfrage findet sich auf der Elster Seite der Finanzverwaltung. Sicherlich, die Finanzverwaltung muss sich absichern, dass nicht Fremde die Daten eines Steuerpflichtigen unzulässiger Weise abfragen kann.
Welche Leistung erbringt "Elter-Steuererklaerung"
"Elster-Steuererklaerung" nimmt die Hürden für seine Kunden gegen eine geringe Gebühr in Höhe von EURO 39,-. Eine unmittelbare Datenabfrage ohne "Elster-Steuererklärung" verursacht Kosten in Höhe von bis zu EURO 150.- Daneben sind erhebliche kostenintensive Hardware- und Software Anforderungen zu erfüllen. Die Kunden von "Elster-Steuererklaerung" dagegen sind nach 10 Minuten am Ziel, ohne kostenintensive Anforderungen.
Am Ziel heißt, dass die Antragstellung bei "Elster Steuererklaerung" nicht mehr als 10 Minuten in Anspruch nimmt. Sie übernimmt dann die weiteren Arbeitsschritte und nimmt die Hürden für seine Kunden. Nach einer weiteren Bearbeitungszeit von bis zu 10 Tagen durch das Finanzamt werden die "Vorausgefüllten Steuererklärungen" dann den Kunden zur Verfügung gestellt.
Welche weiteren Steuerdaten müssen in die Steuererklärung aufgenommen werden
Die Angabe weiterer Daten hängt natürlich von der individuellen Situation eines Steuerpflichtigen ab. Eine konkrete Aussage kann daher nicht abschließend getroffen werden. Nachfolgend werden daher nur beispielhaft einige steuerliche Ausgaben im privaten Bereich sowie auf weitere steuerliche Einkünfte nicht abschließend hingewiesen.
Weitere persönliche Daten wie z. B. Fahrtkosten, Spenden, sonstige Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen könnten gegebenenfalls vom Steuerpflichtigen zu ergänzen sein. Hierbei handelt es sich um sehr persönliche Daten des Steuerpflichtigen, über das das Finanzamt keine Informationen vorliegen hat.
Selbstverständlich sind auch noch weitere Einkunftsarten (z. B. aus Vermietung und Verpachtung, aus selbstständiger Tätigkeit usw.) einzutragen.
Wir unterstützen unsere Kunden bei weiteren diesbezüglichen steuerlichen Fragen durch eine gebührenpflichtige Steuerberater Hotline unter der Verantwortung eines Steuerberaters.
Welche Entwicklung wird die "Vorausgefüllte Steuererklaerung" nehmen
Die Entwicklung wird dahin gehen, dass weitere Daten in der "vorausgefüllten Steuererklaerung" aufgenommen werden. Wer also "Elster-Steuererklaerung" nutzt ist auch insofern am Puls der Zeit.
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