Datenschutz: Die fünf wichtigsten Aspekte beim Drohnenflug
29.08.2015 / ID: 203786
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Die klassischen Einsatzbereiche von Drohnen liegen im militärischen und wirtschaftlichen Sektor. Drohnenflüge erfolgen allerdings zunehmend auch aus privaten Motiven. Dazu lassen sich kleine günstige Drohnen kaufen, die neben dem Fliegen auch Bilder und Filme aufnehmen. Der Markt dieser unbemannten Fluggeräte wächst sehr stark, sodass Nutzungsbedingungen den Besitzern bekannt sein sollten. Bei Missachtung begegnen Piloten auf ihrem Weg zum Flugspaß also einigen Stolpersteinen. Andererseits genießen Drohnenflieger viele Freiheiten. In Deutschland gilt lediglich für geschäftliche Flugzwecke eine explizite Genehmigungspflicht. Im privaten Bereich lässt prinzipiell jeder Interessierte seine Drohnen frei aufsteigen. Danach gelten allerdings einige allgemeine wie länderspezifische Regeln. In Hessen zum Beispiel reguliert das Regierungspräsidium private Einsätze von Drohnen.
Drohnen dürfen über privates Gelände fliegen: Das Luftverkehrsgesetz gibt den gesamten Luftraum Deutschlands zur Nutzung frei. Dies umfasst auch Fliegen und Schweben über Grundstücken. Speziell gestatten sie für Drohnen beliebig niedrige Flughöhen. Fühlen sich Menschen von fliegenden Drohnen belästigt, dürfen sie allerdings nicht die Fluggeräte beschädigen. Ebenso verbieten sich natürlich tätliche Angriffe auf vermeintliche Drohnenpiloten. Zudem kann es schwer sein, mögliche Piloten ausmachen. Weiterhin lässt sich von Drohnen allein nicht auf ihre Besitzer schließen: Diese Flugobjekte unterliegen keiner Kennzeichnungspflicht.
Bei allen Freiheiten für Drohnenpiloten bleiben fünf Aspekte zu beachten:
1. Privatsphäre und Datenschutz: Drohnen mit optischer Aufzeichnung unterliegen allgemeinen Regeln zum Kameragebrauch. Speziell verbietet das Strafgesetzbuch gezielte Aufnahmen privater Situationen. Das Filmen in Nachbars Garten sollte daher überdacht werden, ebenso wie die Aufnahme ins Schlafzimmer oder andere Räume.
2. Das Abfluggewicht: Jenseits von fünf Kilogramm müssen Piloten das Amt einschalten.
3. Allgemeine Belästigung: Unmittelbare, kontinuierliche Störungen durch ihre Drohnen müssen Piloten ebenfalls ausschließen. Ein ausgedehntes lautes Schweben neben einem Wohnraum etwa fiele hierunter.
4. Sachbeschädigung: Natürlich vermeiden Piloten zwingend Kollisionen ihrer Drohnen mit Gegenständen im Besitz Dritter.
5. Gefährdung Dritter: Selbstredend dürfen Piloten mit ihren Flügen keine Personen in Gefahr bringen oder verletzen. Allgemeine Sorgfaltspflichten dazu folgen aus der Luftverkehrsordnung. Insbesondere bleibt ein sicherer Abstand von Personen zu halten.
Wer diese fünf Aspekte beachtet, kann sein Flugobjekt ruhigen Gewissens starten. Weitere Fragen zur Privatsphäre und zum Datenschutz können vom Datenschutzexperten Peter Suhling von suhling management consulting (http://suhling.biz) geklärt werden.
Aspekte Aufzeichnung Drohne Drohnenflüge Flugobjekte Flugzwecke Kamera Luftraum Pilot Piloten Privatsphäre Schweben Bundesnachrichtendienst Datenschutz Baden Württemberg
http://suhling.biz
suhling management consulting - Datenschutz intelligent integriert
Nördliche Hauptstraße 1 69469 Weinheim
Pressekontakt
http://blogsupport.me
Blogsupport Peter Suhling
Nördl. Hauptstr.1 69469 Weinheim
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Peter Suhling
17.12.2016 | Peter Suhling
Warum eine fleischlose Ernährung unausweichlich wird
Warum eine fleischlose Ernährung unausweichlich wird
07.12.2016 | Peter Suhling
Die Hollywood-Diät ist Geschichte
Die Hollywood-Diät ist Geschichte
18.11.2016 | Peter Suhling
Impulsvortrag Sicher vor Bußgeldern im Datenschutz: Welche Schritte notwendig sind!
Impulsvortrag Sicher vor Bußgeldern im Datenschutz: Welche Schritte notwendig sind!
16.11.2016 | Peter Suhling
Die vegane Wiese mitten in Düsseldorf
Die vegane Wiese mitten in Düsseldorf
14.11.2016 | Peter Suhling
Neuer Veganer Friseur Schnittstube Verde in Hamburg eröffnet
Neuer Veganer Friseur Schnittstube Verde in Hamburg eröffnet
Weitere Artikel in dieser Kategorie
02.07.2025 | Alternate Immobilien GmbH
Hohe Nachfrage nach Brückenfinanzierung "Bridge Loan" für Immobilienprojekte
Hohe Nachfrage nach Brückenfinanzierung "Bridge Loan" für Immobilienprojekte
02.07.2025 | GOLDINVEST Consulting GmbH
Goliath Resources - 96,50 Meter Vererzung mit sichtbarem Gold!
Goliath Resources - 96,50 Meter Vererzung mit sichtbarem Gold!
02.07.2025 | Deutsche Pfandverwertung Ostermayer & Dr. Gold GbR
Öffentliche Versteigerung eines Kommanditanteils durch die Deutsche Pfandverwertung
Öffentliche Versteigerung eines Kommanditanteils durch die Deutsche Pfandverwertung
02.07.2025 | Wall Street IPO
ESTX: Europas Antwort auf NASDAQ für Security Tokens
ESTX: Europas Antwort auf NASDAQ für Security Tokens
02.07.2025 | Keko GmbH
50 Jahre BWMK: Keko räumt bei German Brand Award 2025 doppelt ab
50 Jahre BWMK: Keko räumt bei German Brand Award 2025 doppelt ab
