Anforderungen an Verdacht auf Arbeitszeitbetrug
12.10.2015 / ID: 207455
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Essen, 12. Oktober 2015****Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat mit Urteil vom 11.02.2015 (11 Sa 703/14) die Anforderungen an einen Verdacht auf Arbeitszeitbetrug konkretisiert. Für Rechtsanwalt Dr. Oliver K.-F. Klug, Hauptgeschäftsführer des AGAD - Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. in Essen, zeigt diese Entscheidung einmal mehr, wie wichtig eine lückenlose Sachverhaltsdarstellung bei der verhaltensbedingten Kündigung ist. "Hätte der Arbeitgeber vortragen können, dass der Arbeitnehmer das Bürogebäude für private Besorgungen verlassen hatte, hätte die Kündigung erfolgreich sein können", so der AGAD-Hauptgeschäftsführer.
Der in einem Großraumbüro einer Versicherung beschäftigte Sachbearbeiter erfasste seine Arbeitszeit in einem elektronischen Zeiterfassungssystem. Auf Initiative der Führungskraft wurden die Anwesenheitszeiten des Klägers an seinem Arbeitsplatz beobachtet und mit der Zeiterfassung verglichen. Da der Kläger anschließend Urlaub hatte, wurde er erst nach dem Urlaub mit den vom Arbeitgeber entdeckten Unregelmäßigkeiten konfrontiert. Da er sich nicht plausibel habe erklären können, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis wegen des Verdachts auf Arbeitszeitmissbrauch.
Die Kündigungsschutzklage hatte in beiden Instanzen Erfolg. Zwar stelle die Manipulation eines elektronischen Zeiterfassungssystems in aller Regel einen schweren Vertrauensmissbrauch und damit auch einen - sogar fristlosen - Kündigungsgrund dar.
Allein die Beobachtung, dass der Mitarbeiter zu dem vom Arbeitgeber aufgezeichneten Zeiten nicht an seinem Arbeitsplatz im Großraumbüro gewesen sei, führe aber noch nicht zum dringenden, erdrückenden Verdacht, er habe die Arbeitszeiten systematisch erschlichen. Der Arbeitgeber habe nämlich nicht dargetan, was der Arbeitnehmer in diesen Zeiten tatsächlich gemacht habe.
In einem solchen Fall liege es aber nahe, den Arbeitnehmer unverzüglich auf die Unregelmäßigkeiten oder die Gründe der Abwesenheit anzusprechen. Wer hingegen etwa 2 Wochen lediglich die Abwesenheitszeiten minutengenau sammele und den Mitarbeiter nach einer weiteren urlaubsbedingten Abwesenheit von fast 2 Wochen mit diesen Zeitdifferenzen konfrontiere, müsse erwarten, dass dieser in einen Erklärungsnotstand gerate und eine sachgerechte Aufklärung nicht mehr möglich sei.
Daraus entstehe dann aber kein Verdacht, sondern eine bloße Vermutung, auf die eine Verdachtskündigung nicht gestützt werden könne.
http://www.agad.de
AGAD Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.
Rolandstr. 9 45128 Essen
Pressekontakt
http://www.publicity-experte.de
GBS-Die PublicityExperten
Am Ruhrstein 37c 45133 Essen
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Dr. Oliver K.-F. Klug
09.01.2017 | Dr. Oliver K.-F. Klug
Digitale Disruption im Großhandel
Digitale Disruption im Großhandel
27.10.2016 | Dr. Oliver K.-F. Klug
AGAD Ausbildungspreis 2016
AGAD Ausbildungspreis 2016
03.08.2016 | Dr. Oliver K.-F. Klug
Groß- und Außenhandel im Ruhrgebiet optimistisch für die Zukunft
Groß- und Außenhandel im Ruhrgebiet optimistisch für die Zukunft
20.04.2016 | Dr. Oliver K.-F. Klug
Betriebsbedingte Kündigung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
Betriebsbedingte Kündigung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
12.04.2016 | Dr. Oliver K.-F. Klug
AGAD und IHK Bochum wollen eng zusammenarbeiten
AGAD und IHK Bochum wollen eng zusammenarbeiten
Weitere Artikel in dieser Kategorie
19.09.2025 | Dr. Philipp Mayr hört zu!
Dr. Philipp Mayr - Exzellenz in plastisch-ästhetischer Chirurgie in Österreich: Wien, Linz und Salzburg.
Dr. Philipp Mayr - Exzellenz in plastisch-ästhetischer Chirurgie in Österreich: Wien, Linz und Salzburg.
19.09.2025 | MAROKKO ZEITUNG
Der Hafen von Casablanca tritt dank der von König Mohammed VI. eingeweihten Infrastrukturprojekte in eine neue Ära ein
Der Hafen von Casablanca tritt dank der von König Mohammed VI. eingeweihten Infrastrukturprojekte in eine neue Ära ein
19.09.2025 | KYOCERA Europe GmbH
Kyocera stellt auf der Hydrogen Technology World Expo aus
Kyocera stellt auf der Hydrogen Technology World Expo aus
19.09.2025 | Netapresse
Ein Novum bietet TTPCG® den Nutzern seiner Dienste
Ein Novum bietet TTPCG® den Nutzern seiner Dienste
19.09.2025 | GOLDINVEST Consulting GmbH
Pulsar Helium: Bis zu 8 % Helium im Topaz-Projekt bestätigen Spitzenpotenzial
Pulsar Helium: Bis zu 8 % Helium im Topaz-Projekt bestätigen Spitzenpotenzial
