Gemeinschaftskonto in der Partnerschaft - Fluch oder Segen?
04.11.2015 / ID: 209530
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Paare die zusammenleben, haben jede Menge gemeinsame Ausgaben. Von der Miete und den Nebenkosten über Strom und Internet bis hin zum gemeinsamen Auto und den Einkäufen im Supermarkt machen diese Ausgaben, das haben die Finanzexperten von Konto-Report.de (http://konto-report.de) errechnet, zwei Drittel der privaten Konsumausgaben aus.
Da wundert es nicht, dass das Thema Geld laut einer Umfrage des Allensbach-Instituts in 41% aller Beziehungen für Konfliktpotenzial sorgt. Gerade die ständigen Diskussionen darüber, wer was bezahlt hat und wer wem noch was schuldig ist, kann zum Beziehungskiller werden, weshalb mehr als die Hälfte der Deutschen findet, dass ein zusätzliches Gemeinschaftskonto in der Partnerschaft eine gute Idee ist. Nur ein Drittel hält nicht viel davon und denkt dabei vor allem an das Risiko für die Schulden des Partners haften zu müssen, an mögliche Steuerfallen und an Extrakosten, die ein Gemeinschaftskonto verursachen kann. Probleme, die sich leicht vermeiden lassen.
1. Haftungsrisiko
Grundsätzlich haften beide Partner in voller Höhe für die Schulden auf einem Gemeinschaftskonto. Wer sich deshalb Sorgen macht, sollte mit der Bank vereinbaren, dass das Konto nicht überzogen werden darf und darauf achten, monatlich nur so viel Geld auf das Konto zu überweisen, wie für die gemeinsamen Ausgaben benötigt wird.
2. Steuerfalle
Wenn zwei Partner ein Gemeinschaftskonto führen, gehen die Steuerbehörden davon aus, dass jedem genau die Hälfte des Guthabens gehört. Sollte einer der Kontoinhaber also mal eine größere Summe einzahlen, fällt Schenkungssteuer für die Hälfte an, die mit der Einzahlung an den Partner übergeht. Es gibt zwar eine gesetzliche Freigrenze, aber die ist schon erreicht, wenn über einen Zeitraum von 10 Jahren 20.000 Euro "verschenkt" werden. Anders sieht es aus, wenn die Girokontopartner verheiratet sind oder eine eingetragene Lebensgemeinschaft führen. Dann liegt der Freibetrag bei einer halben Million.
3. Gebühren
Für Standardfunktionen wie Überweisungen und Lastschriften muss heute eigentlich niemand mehr Gebühren zahlen und selbst Kreditkarten gibt es bei manchen Girokonten kostenlos dazu. Wer darauf achtet, dass auch die Partnerkarte gebührenfrei ist, zahlt für das Gemeinschaftskonto keinen Cent.
Download der Grafik (http://konto-report.de/girokonto/#gemeinschaftskonto)
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KONTO-REPORT.DE
Gutshof Wichmannsdorf 23946 Ostseebad Boltenhagen
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