Advent, Advent, die Firma brennt! Brandschutz in der dunklen Jahreszeit
24.11.2015 / ID: 211245
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Weihnachtsbaum, Adventskranz, Kerzenlicht - auch am Arbeitsplatz ist in der dunklen Jahreszeit oft stimmungsvolle Beleuchtung angesagt. Aber ist das überhaupt erlaubt? Und worauf müssen Betriebe achten, um Brände zu verhindern? Die WENZA EWIV hat die wichtigsten Punkte zusammengestellt.
Grundsätzlich gibt es in Deutschland keine Vorschrift, die Kerzen im Büro oder einen Weihnachtsbaum in der Empfangshalle verbietet. Es bleibt also jedem Betrieb selbst überlassen, ob er dies erlauben möchte oder nicht. Wenn Unternehmen sich aber für weihnachtliche Dekoration und gemütliches Licht entscheiden, dann ist der Brandschutz unbedingt zu beachten. Was bedeutet das konkret?
Vorsicht auch bei elektrischem Licht
Nicht nur Kerzen, sondern auch elektrische Leuchtmittel sind ein möglicher Brandherd. Defekte elektrische Geräte sind sogar die zweithäufigste Ursache für Brände überhaupt. Deshalb ist auch in diesem Fall erhöhte Vorsicht angesagt. Das heißt: Der Brandschutzbeauftragte des Unternehmens sollte sich genau anschauen, wo Lampen und Kerzen zum Einsatz kommen und gegebenenfalls gegensteuern oder Vorsichtsmaßnahmen treffen: Sind genügend Feuerlöscher in der Nähe? Sind die Mitarbeiter über Fluchtwege informiert? Wissen die Brandschutzhelfer, was sie im Notfall zu tun haben? Der Aufwand lohnt sich, denn ein einziges defektes Gerät oder eine unbeachtete Kerze können schlimme Folgen haben - für die Menschen, aber auch für das Unternehmen: 70 Prozent aller Betriebe, die von einem Brand betroffen sind, erholen sich von den Schäden nie und sind im Laufe eines Jahres insolvent.
Die häufigsten Fehler
Die WENZA EWIV berät Unternehmen unter anderem in Sachen Brandschutz und Elektrosicherheit. Sie nennt die drei häufigsten Fehler, die Unternehmen beim Lichterglanz in der dunklen Jahreszeit machen.
1. Falscher Ort
Der Weihnachtsbaum in der Produktionshalle, der Adventskranz neben dem Lager: Elektrische Lichtquellen oder Kerzen in der Nähe schnell brennbarer Stoffe stellen ein enormes Risiko dar. Insofern schafft es im ersten Schritt Sicherheit, den richtigen Ort auszuwählen. Hierbei kann der Brandschutzbeauftragte des Unternehmens helfen.
2. Fehlende Feuerlöscher
Ein Wassereimer neben dem Weihnachtsbaum ersetzt keinen Feuerlöscher. Denn wenn der Baum oder umstehende Möbel einmal Feuer gefangen haben, dann nützt ein bisschen Wasser nur so viel wie der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein. Deshalb sollten neben größeren Arrangements immer Feuerlöscher platziert werden. Bei den übrigen Lichtquellen ist zu überprüfen, wo der nächste Feuerlöscher sich befindet. Gegebenenfalls müssen Unternehmen nachrüsten, um für ausreichend Sicherheit zu sorgen.
3. Falsche Feuerlöscher
Die meisten Unternehmen entscheiden sich für Pulverlöscher, weil diese in der Anschaffung preisgünstiger sind. Allerdings können Pulverlöscher auch selbst große Schäden anrichten. Denn Computer und andere technische Geräte sind nach einem Einsatz von Pulverlöschern völlig unbrauchbar. Die bessere Wahl sind hier Schaumlöscher, selbst wenn sie etwas teurer sind.
"Wenn Unternehmen im Winter Kerzen und Adventsbeleuchtung zulassen, dann sollten sie unbedingt den Brandschutz überprüfen und gegebenenfalls erhöhen" erklärt Kent Schwirz, Vorstand der WENZA EWIV. "Außerdem sollten sie sämtliche Mitarbeiter für das Thema sensibilisieren. Denn viele Menschen unterschätzen die Gefahren."
Bildquelle: Studio Gleis 11 / Jens Schierenbeck
http://www.wenza.de
WENZA EWIV Europäische Wirtschaftliche InteressenVereinigung
Glockengießerwall 26 20095 Hamburg
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