Pressemitteilung von Peter Suhling

Datenschutz: Echtzeitaufnahmen auf Autobahnen


30.11.2015 / ID: 211933
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Was der Kartendienst Bing bereits in einigen Ländern realisiert hat, könnte schon bald in Deutschland umgesetzt werden: Die Videoaufnahmen zur Verkehrsüberwachung werden einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Bereits in den USA können Nutzer der Bing-Plattform den Routenplaner nutzen und dabei Bilder vom Verkehrsaufkommen in Echtzeit sehen.

Wählt der Nutzer auf der Bing-Plattform statt des Routenplaners die Schaltfläche Verkehr, erhält er Kartenmaterial mit zusätzlich farbigen Symbolen, die das Verkehrsaufkommen anzeigen. Klickt man auf die Symbole, erscheinen der Grund der Störung, wie beispielsweise eine Baustelle, oder geringes Aufkommen, sowie weitere Details. Auf diese Weise können dem Nutzer das Warten im Stau erspart werden, oder es können Umleitungen eingeplant werden.

In den USA werden sogar Echtzeitfotos von den Straßen und Highways angezeigt, beim Klick auf das Kamerasymbol. Dieser auf den ersten Blick praktische Nutzen bereits erstellter Bilder von Verkehrskamera würde in Deutschland zu Problemen führen. Nicht nur der Zweck der Verkehrsüberwachung würde sich hierdurch ändern. Zudem würden sich die zugriffsberechtigten Personen auf diese Aufnahmen von bisher einigen Mitarbeitern der Verkehrskontrolle auf viele Millionen Bürger ausweiten, die diese Bilder ebenfalls nutzen könnten.

Aufgrund des viel höheren Datenschutzniveaus in Deutschland, im Vergleich zu anderen Ländern, wird es vermutlich nicht zu Echtzeitbildern oder Filmen in Online-Kartendiensten kommen. Die Datenschutzgesetze lassen bei der Videoüberwachung derzeit die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen zu, sowie die für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses und für eigene Geschäftszwecke.

Ob sich dies mit der kommenden EU-Datenschutzgrundverordnung ändern wird, bleibt offen. Fest steht jedoch, dass Echtzeitaufnahmen von Verkehrskameras vorerst nicht ihren Einzug in Online-Kartendienste finden werden. Neben Autokennzeichen, erkennbaren Personen, oder anderen zuordenbaren personenbezogenen Daten würden diese den ursprünglichen Zweck der Datenerhebung nicht erfüllen. Für weitere Informationen zum Thema Datenschutz und IT-Sicherheit berät suhling management consulting - Datenschutz intelligent integriert - http://suhling.biz.
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