Pressemitteilung von Andreas Idelmann

Leichter zum KfW (ERP) Gründerkredit Startgeld:


24.12.2015 / ID: 213799
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Neue Regelung zum KfW (ERP) Gründerkredit Startgeld seit Dezember 2015:

Das KfW (ERP) Gründerkredit Startgeld ist eines der wesentlichen Förderprogramme für Existenzgründer und junge Selbstständige. Insbesondere die Haftungsfreistellung erleichtert die Kreditaufnahme für Selbstständige ohne Sicherheiten.

Vorteil: Ab jetzt dürfen junge Unternehmen bis zu fünf Jahre (bisher: drei Jahre) nach Gründung der hauptberuflichen Selbstständigkeit den KfW Existenzgründungskredit nutzen.

Mehr zum Thema Finanzierung Ihrer Selbstständigkeit mithilfe des KfW Gründerdarlehen in Nordrhein-Westfalen und bundesweit:

Düsseldorf: 0211 - 911 82 196
Bochum: 0234 - 931 02 37

oder unter imc-services.de KfW Gründerkredit Startgeld (http://www.imc-services.de/kfw-Gruenderkredit-startgeld.php)
KfW (ERP) Grümderkredit Startgeld Existenzgründungsberatung Düsseldorf Bochum

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