Förderung von Unternehmensberatung auch in 2016 möglich
06.01.2016 / ID: 214125
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Kronberg 06.01.2016 - Auch im neuen Jahr hält der Bund die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aufrecht. Ziel ist es, mittelständische Unternehmen durch externe Fachberatung wettbewerbsfähiger und wirtschaftlich erfolgreicher zu machen.
Je nach Unternehmensphase stehen eine Reihe von Förderprogrammen zur Verfügung. Unternehmen bis zu zwei Jahren nach Gründung kommen als sogenannte Existenzgründer bevorzugt in den Genuss von Beratungszuschüssen, während Firmen, die über zwei Jahre bestehen, immerhin noch 50 % der Beratungskosten erstattet bekommen. Für Firmen in den neuen Bundesländern gelten höhere Bezuschussungssätze. Bei Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, ist im Rahmen einer bundesweiten Sonderregelung eine Bezuschussung der Beraterkosten in Höhe von 90 % möglich.
Die Mittel für die Beratungszuschüsse bezieht der Bund teilweise aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Als zentraler Ansprechpartner für die Umsetzung der Beratungsförderung in Deutschland ist ab Januar 2016 ausschließlich das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Bei einigen Förderprogrammen sind sogenannte Regionalpartner (z. B. IHK, Handwerkskammern, usw.) als Anlaufstellen einzuschalten.
Die Antragstellung für einen Zuschuss kann ausschließlich im Online-Verfahren erfolgen und muss grundsätzlich vor Beratungsbeginn vorgenommen werden. Daraufhin versendet das BAFA eine Mitteilung, daß die Beratungsvoraussetzungen erfüllt sind und mit der Beratung begonnen werden kann. Zur Qualitätssicherung darf die Beratung nur durch BAFA- und KfW-registrierte Unternehmensberater vorgenommen werden. Nach erfolgter Beratung und Überprüfung der Beratungsergebnisse erteilt das BAFA an das beratene Unternehmen einen Zuwendungsbescheid und ist auch für die Auszahlung zuständig.
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