Pressemitteilung von Andreas Schilling

Die Besonderheiten eines Franchise-Vertrags


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Vorvertragliche Aufklärung

Obwohl gesetzlich nicht geregelt, erfordert es das besondere Vertrauensverhältnis vom Franchise-Geber, dem Franchise-Nehmer schon im Vorfeld des Vertragsschlusses alle erheblichen Informationen zur Franchise-Partnerschaft und zum Franchise-System offen zu legen. Hierbei sind aber natürlich auch die Initiative und der Wissensdurst des Franchise-Nehmers angesprochen, denn der Franchise-Geber nimmt nicht die Rolle eines Existenzgründungsberaters für den Franchise-Nehmer ein. Im Zweifelsfall können Richtlinien zur vorvertraglichen Aufklärung auf den Internet-Seiten des Deutschen Franchise Verbandes (DFV) eingesehen werden.

Vertragsgegenstand

Hier werden neben den Leistungen des Franchise-Gebers insbesondere die gewerblichen Schutzrechte des Franchise-Systems genannt. Diese sollten außerdem dem Vertrag als Kopie beiliegen.

Vertragsgebiet

Hier ist sind außer der regulären Standort-Konditionen ggf. der Gebietsschutz, die Unterstützung des Franchise-Gebers bei der Standortwahl sowie der Unterpachtvertrag zu klären, insofern das Geschäftslokal vom Franchise-Geber gemietet wird.

Pflichten des Franchise-Nehmers

Hier sollte ausdrücklich geregelt sein, dass dem Franchise-Nehmer gegenüber den Endabnehmern die Preisbindungsfreiheit zusteht. Außerdem sollte festgelegt werden, ob der Franchise-Nehmer eigenständige Personalentscheidungen treffen darf. Beim Teilkapitel "Zahlungsverpflichtungen" ist darauf zu achten, dass es keine unangemessenen Vertragsstrafen bei Zuwiderhandlungen des Franchise-Nehmers gibt.

Vertragsdauer und Kündigung

Neben den geläufigen Angaben zur Vertragslaufzeit sollte hier, falls vorhanden, auch eine Verlängerungsoption angegeben sein. Neben dem Recht zur ordentlichen Kündigung können sich außerdem sowohl Franchise-Geber als auch Franchise-Nehmer hier das Recht einer fristlosen Kündigung einräumen. Auch Mindestumsätze sollten, falls verlangt, unbedingt genau definiert werden.

Beendigung des Franchise-Vertrags

Der Franchise-Nehmer sollte unbedingt überprüfen, ob die Verjährungsregeln mit den gesetzlichen dreijährigen Verjährungsfristen vereinbar sind. Außerdem muss festgelegt sein, ob, wie und mit welcher Frist nach Vertragsbeendigung gegenseitige Forderungen miteinander aufgerechnet werden. Auch nachvertragliche Wettbewerbsregelungen und entsprechende Entschädigungsregelungen sollten Vertragsgegenstand sein. Außerdem kann es sehr hilfreich sein, für den Fall von Differenzen eine Gerichtsstandsvereinbarung zu treffen und/oder eine Schlichtungsstelle zu definieren.

3664 Zeichen mit Leerzeichen

http://www.franchisetip.de
franchisetip.de / Ein Service der Keyna Group GmbH
Parkstraße 3 02826 Görlitz

Pressekontakt
http://www.keyna.de
Keyna Group GmbH
Parkstraße 3 02826 Görlitz


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Andreas Schilling
28.11.2014 | Andreas Schilling
Sciforma Webinar macht Projektkrisen ein Ende
26.11.2014 | Andreas Schilling
Sciforma Webinar macht Projektkrisen ein Ende
04.11.2014 | Andreas Schilling
Märchenhaftes Projektmanagement
Weitere Artikel in dieser Kategorie
22.01.2025 | KYOCERA Corporation (Japan)
Kyoceras KI-basierter hochauflösender Abstandssensor
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 20
PM gesamt: 421.221
PM aufgerufen: 71.424.083