Pressemitteilung von Christa Jäger-Schrödl

Video-Ident auch für grünes Geld!


27.01.2016 / ID: 215673
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

(NL/2850258693) Mit dem Video-Ident-Verfahren können Finanzdienstleistungen endlich nicht nur online gekauft werden, es erspart dem Anleger auch den Gang zur Post.

Wer bisher ein Finanzprodukt online zeichnen wollte, konnte das nur zum Teil über das Internet erledigen. Um den Vorgang abzuschließen, war es immer notwendig, eine Postfiliale aufzusuchen und sich gegenüber dem Postmitarbeiter mit Personalausweis oder Reisepass zu legitimieren.
Ab sofort lässt sich das ganz bequem von zu Hause aus oder auch unterwegs per Video-Ident erledigen, erklärt UDI-Geschäftsführer Georg Hetz, der mit seinem Unternehmen zu den Pionieren grüner Geldanagen zählt. Unsere Kunden wünschen sich einfache Lösungen, die reibungslos funktionieren. Mit der Video-Ident-Legitimation ermöglichen wir ihnen einen komfortablen Zugang. Niemand muss sich auf den Weg zur Post machen, um eine UDI-Geldanlage zu zeichnen. Man gehe davon aus, dass zukünftig die Mehrheit der Kunden diesen schnelleren und bequemen Weg nutzen werde.

Es gibt keine besonderen technischen Hürden für die Legitimation per Video-Ident. Der Kunde benötigt dazu eine Webcam und ein Mikrophon/Lautsprecher am PC oder Laptop. Für das Smartphone oder ein Tablet kann er sich eine App herunterladen. Der Personalausweis oder Reisepass sollte bereitliegen, und von Montag bis Sonntag, in der Zeit von - acht bis zwanzig Uhr - führt dann ein Postmitarbeiter online durch den Identifizierungsvorgang. Der Kunde muss nicht mehr außer Haus und kann den Zeichnungsvorgang komplett online durchführen. Das spart Zeit und ist bequem, so Georg Hetz weiter. Er geht davon aus, der erste im Bereich grünes Geld zu sein, der seinen Kunden diesen Service bietet.

Der Aufwand, die Identität der Kunden zweifelsfrei festzustellen, ergibt sich aus dem Geldwäschegesetz (GWG). Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das Ziel, Geldwäscheaktivitäten im Banken- und Finanzdienstleistungssektor zu verhindern. Eine Neuauslegung des §6 des Geldwäschegesetzes im März 2014 durch das Bundesfinanzministerium, macht nun das Video-Ident-Verfahren möglich.
Mehr Infos unter <a href="http://www.udi.de" title="www.udi.de">www.udi.de</a>
*Der Abdruck ist frei. Wir bitten um ein Belegexemplar.
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