Jobticket vom Arbeitgeber
01.02.2016 / ID: 216167
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Typisches Beispiel für den geldwerten Vorteil ist das Monatsticket für die Bahnfahrt zum Arbeitsplatz. Die Freigrenze ist limitiert: Bis zur Summe von 44 Euro kann das Ticket dem Arbeitnehmer steuerfrei bereitgestellt werden. Bei der Berechnung der monatlichen Freigrenze werden jedoch andere Sachleistungen wie beispielsweise Zuschüsse für die Kantinenverpflegung oder andere Sachgeschenke addiert. Damit das Bahnticket steuerfrei bleibt: Der Arbeitgeber kauft das Ticket und gibt es an seinen Mitarbeiter weiter. Die Rechnungsadresse ist dann mit der Fimenadresse identisch. Alternativ zu Fahrtkilometern mit dem Auto können die Fahrtkosten mit der Bahnkarte abgesetzt werden. Das Finanzamt erkennt dabei 220 bis 230 Arbeitstage im Jahr an, bei einer Wohe mit sechs Arbeitstagen 260 bis 280 Arbeitstage.
Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig informiert in seiner Kanzlei in Mannheim über das steuerfreie Jobticket.
Sachwertbezüge für den Arbeitnehmer
Wenn ein vergünstigtes oder kostenfreies Jobticket vom Arbeitgeber gestellt wird, ist stets die Freigrenze für Sachbezüge im Blickpunkt. Übersteigen alle im laufenden Monat überlassenen Sachbezüge die Freigrenze von 44 Euro nicht, wird keine zusätzliche Besteuerung als Arbeitslohn anfallen. Übersteigt der geldwerte Vorteil der Summe der Sachbezüge die steuerliche Freigrenze, muss der gesamte Vorteil versteuert werden.
Um unter der Freigrenze zu liegen und damit eine Besteuerung zu vermeiden, sollte man in jedem Falle darauf achten, dass die Jobtickets monatlich ausgehändigt werden und die Zuzahlung des Arbeitgebers unter der Freigrenze von 44 € liegt. Damit ergibt sich für den Arbeitnehmer monatlich tatsächlich 44 € zusätzlich brutto für netto. Die Überlassung eines Jahrestickets ist nicht sinnvoll, da hier der Gesamtwert bereits im ersten Monat versteuert wird und ein Unterschreiten der 44 € Freigrenze nicht möglich ist. Wird die Freigrenze von 44 € für das Jobticket monatlich überschritten, lässt sich eine Pauschalversteuerung für den geldwerten Vorteil wählen. Die Versteuerung des Tickets erfolgt dann pauschal und ist frei von Leistungen zur Sozialversicherung.
Für weitere Fragen und Informationen zur 44-Euro-Freigrenze steht Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig in seiner Kanzlei in Mannheim gerne zur Verfügung.
Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig
Herr Jürgen-Dieter Körnig
O4 5
68161 Mannheim
Deutschland
fon ..: 0621 10069
fax ..: 0621 13358
web ..: http://www.stb-koernig.de
email : pr@deutsche-stadtauskunft.ag
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