Was muss bei einer Luftfahrtversicherung beachtet werden?
29.02.2016 / ID: 219082
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Was ist beim Abschluss einer Luftfahrtversicherung zu beachten?
Dass es heute überhaupt Angebote zur Luftfahrtversicherung gibt, ist Hermann Döring zu verdanken. Der 1945 im Konzentrationslager Sachsenhausen verstorbene Jurist beschäftigte sich durch die rasante Entwicklung der zivilen Luftfahrt nach dem Ende des I. Weltkriegs bereits im Jahr 1921 mit dieser Thematik. Er wirkte auch an der Entwicklung der Bedingungen der Deutschen Luftfahrtversicherungs AG mit, die als erste deutsche Gesellschaft Policen zur Absicherung von Flugzeugen und deren Insassen anbot. Heute gibt es zahlreiche Makler, die sich auf die Vermittlung von Luftfahrtversicherungen spezialisiert haben. Zu ihnen gehört auch PETER H. BRAASCH (http://www.phbraasch.com/) aus Hamburg.
Welche Luftfahrtversicherungen sind heute unverzichtbar?
Das A und O der Luftfahrtversicherungen sind die Policen zur Haftpflichtversicherung. Sie müssen für kleine Sportflugzeuge ebenso abgeschlossen werden wie für die Jumbojets, von denen mehrere Hundert Passagiere gleichzeitig befördert werden können. Damit ist die gesetzlich vorgeschriebene Grundabsicherung gewährleistet. Alle anderen Arten der Luftfahrtversicherung sind optionaler Natur, wobei jedoch der Abschluss einiger Policen völlig zutreffend unbedingt empfohlen wird.
Wie bei den Straßenfahrzeugen gibt es auch für Luftfahrzeuge eine Kasko-Versicherung, durch die der reine Sachwert des Flugzeugs, Hubschraubers oder Zeppelins abgedeckt wird. Da diese Sachwerte hoch sind, ist die Kasko-Police als Ergänzung der Haftpflichtversicherung auf jeden Fall ratsam. Das gilt ebenso für die Sitzplatz-Unfallversicherung. Bei einem Absturz sind die Opferzahlen vor allem bei den Passgierflugzeugen meistens hoch. Die Schadenersatzforderungen können im Ernstfall selbst eine große Airline wirtschaftlich in ernste Schwierigkeiten bringen. Die Kosten dieser Luftfahrtversicherung richten sich nach der Anzahl der im jeweiligen Fluggerät vorhandenen Sitzplätze.
Womit können diese Luftfahrtversicherungen ergänzt werden?
Vor allem gewerblich tätige Fluggesellschaften sollten über zusätzliche Policen nachdenken. Bei ihnen spielen beispielsweise die Lizenzverlustversicherung sowie die Ausfallversicherung eine wichtige Rolle. Private und gewerbliche Nutzer von Flugzeugen und Helikoptern sollten sich außerdem zur Landeplatzhaftpflichtversicherung, zur Triebwerksversicherung und zur Werkstatt-Kaskoversicherung gründlich beraten lassen. Wer als Hobbyflieger ausschließlich in Deutschland und in den angrenzenden Ländern unterwegs ist, kann beispielsweise auf die Luftfahrt-Kasko-Kriegsversicherung gut verzichten. Anders ist das bei Airlines, die Linienflüge auch in unsichere Länder anbieten. Die Bedeutung der Luftfahrt-Kasko-Kriegsversicherung wird im gleichen Maße steigen, wie die Wahrscheinlichkeit von Terroranschlägen weltweit zunimmt. Welcher Schaden bei Flugzeugentführungen angerichtet werden kann, haben die Anschläge vom 11. September 2001 bewiesen.
http://www.phbraasch.com/
PETER H. BRAASCH
Hochallee 80 20149 Hamburg
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RegioHelden GmbH
Marienstraße 23 70180 Stuttgart
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