Lieber gefördert und rentabel
29.02.2016 / ID: 219096
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Die meisten Deutschen sorgen für später vor. Einige sparen kurzfristig, um sich besondere Wünsche zu erfüllen, andere betreiben Vermögensaufbau, um im sich Alter keine Sorgen machen zu müssen. Doch, welcher Weg ist der richtige und welche Produktlösung die geeignete?
Wer sich immer wieder mal einen größeren Wunsch erfüllen möchte, kann das über verschiedene Wege erreichen. Er kann sich zum Beispiel ein Sparziel setzen und legt dafür jeden Monat so viel Geld weg, wie möglich, um dieses Sparziel schnellstmöglich zu erreichen. Ist der Topf voll und genug Geld vorhanden, wird es abgehoben und quasi für den Wunsch eingetauscht. Damit ist das Ziel erreicht. Wenn sich allerdings herausstellt, dass so eine Situation immer wieder kommt und es darauf hinausläuft, dass regelmäßig größere Geldbeträge für größere Wünsche benötigt werden, könnte eine andere Strategie effektiver sein.
Höhere Renditen bei längeren Laufzeiten
Die Möglichkeiten, durch kurzfristiges Sparen höhere Renditen zu erhalten sind spärlich. Die meisten Sparformen, die kurze Laufzeiten haben, bieten meist auch geringere Verzinsungen als Sparverträge mit längeren Laufzeiten. Wenn man schnell an das Geld herankommt, muss man diese Abstriche bei der Rendite eben in Kauf nehmen. Längere Laufzeiten sind in doppelter Hinsicht effektiv. Einerseits erhält der Sparer höhere Zinsen als bei kurzfristigen Lösungen, andererseits arbeitet der Zinseszinseffekt für den Sparer. Denn je länger die Laufzeit, umso höher ist der Zinseszinseffekt.
Staatliche Prämien auch beim mittelfristigen Sparen integrieren
Vater Staat fördert den Vermögensaufbau, auch wenn es um kürzere Laufzeiten geht. Verschiedene Prämien werden unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Die dafür geltenden Bindefristen sind nicht zu lang, so dass man bei einer konsumorientierten Anspar-Strategie durchaus staatliche Prämien integrieren kann. Für mittelfristiges Sparen kann man die Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8 Prozent, die Arbeitnehmersparzulage nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz in Höhe von 9 Prozent und die Arbeitnehmersparzulage nach dem 3. Vermögensbildungsgesetz in Höhe von 20 Prozent erhalten und damit den Spar-Topf merklich aufbessern.
Die Kombination kann es bringen
Um diese staatlichen Prämien erhalten zu können, muss man bestimmte, förderfähige Sparverträge abschließen. Die Laufzeiten solcher Verträge sind an Bindefristen gebunden, die einzuhalten sind, um die staatlichen Prämien zu erhalten. Es gilt hier einfach, die Laufzeiten dieser Verträge so zu gestalten, dass es in regelmäßigen Abständen zu Auszahlungen kommen kann. Manche Verträge können sogar so gestaltet werden, dass diese nicht bei Auszahlung aufgelöst werden müssen. So kann man deren Laufzeit langfristig auslegen und trotzdem nach der abgegoltenen Bindefrist für die staatlichen Prämien über das Vertragsguthaben verfügen.
Genaue Planung und eine fundierte und produktneutrale Beratung sind bei der Findung einer geeigneten Strategie unverzichtbar.
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