Pressemitteilung von Leonhard Becker

U.S. CET Corporation informiert zur Gründung in Kalifornien


29.02.2016 / ID: 219250
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Der Gründungsstaat Kalifornien eignet sich besonders, wenn man vorwiegend im High-Tech Bereich tätig ist, jedoch hat Kalifornien gegenüber anderen Bundesstaaten eine Verhältnismäßig hohe Landeseinkommenssteuer (State Income Tax) und erhebt unabhängig vom Gewinn/Verlust einer Gesellschaft eine Mindestabgabe in Höhe von USD 800,00/Jahr, abhängig vom eingetragenen Aktienkapital.

Wer sich für eine Gründung in Kalifornien interessiert, der sollte im Vorfeld unbedingt den Rat bei einem erfahrenen Steuerexperten suchen.

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