Manipulationen an Registrierkassen
31.03.2016 / ID: 222549
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Essen, 31. März 2016****Am 18. März 2016 wurde ein Referentenentwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen im Zusammenhang mit den digitalen Grundaufzeichnungen veröffentlicht. Nach wie vor geht es der Finanzverwaltung darum, die Unveränderbarkeit von digitalen Grundaufzeichnungen sicherzustellen und somit Manipulationen zu unterbinden. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass es insbesondere um das Thema geht, sämtliche einzelnen Kassenbewegungen derartig zu speichern, dass sie innerhalb der Aufbewahrungsfristen jederzeit auslesbar sind.
Zusätzlich soll jetzt noch eine Kassen-Nachschau eingeführt werden. Dieses Prüfsystem kennen wir aus der Umsatzsteuer. Hier gibt es bereits seit mehreren Jahren die Umsatzsteuer-Nachschau.
Finanzbeamte sollen berechtigt sein, ohne vorherige Anmeldung die Aufzeichnungen im Kassensystem in den Unternehmen zu überprüfen, um so Manipulationen aufzudecken.
Verstöße gegen diese Aufzeichnungspflichten sollen mit Geldbußen bis zu 25.000,00 EUR sanktioniert werden.
"Obwohl sich diese Thematik seit Jahren wie ein roter Faden durch die Medien zieht, ist es erstaunlich, wie wenige Unternehmer, die davon betroffen sind, sich mit dieser Thematik auseinandersetzen bzw. gesetzt haben", wundert sich Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz.
Hier sollten die Verbände Aufklärungsarbeit betreiben und die betroffenen Mitglieder wie z.B. Einzelhandel und Gastronomie besonders schulen.
"Wenn die gesamten Aktivitäten des Gesetzgebers in der oben genannten Form verabschiedet und die Prüfungsaktivitäten der Finanzämter darauf abgestimmt werden, ist in der Zukunft mit einer Häufung von Betriebsprüfungen, Umsatzsteuer-Nachschauen und Kassen-Nachschauen zu rechnen, die zu einem Sterben von klein- und mittelständischen Unternehmen führen wird", warnt Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz und weist noch einmal eindringlich darauf hin: "Der Unternehmer muss nicht einmal tatsächlich Kasseneinnahmen hinterzogen haben. Es reicht, wenn er gegen die Aufzeichnungspflicht verstoßen hat. Dies führt zu einer nicht ordnungsgemäßen Kassenführung, was wiederum zu einer nicht ordnungsgemäßen Buchführung führt und der Finanzverwaltung Tür und Tor für Zuschätzungen von Umsätzen öffnet."
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Roland Franz & Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte
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