Pressemitteilung von Monika Walther

Durch Buchhaltungsservice wird Buchführung einfacher und kostengünstiger


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Des Weiteren gibt die Buchhaltung in einem Unternehmen Auskunft darüber, wie es um die finanziellen Angelegenheiten des Unternehmens bestellt ist, sodass man in keinem Unternehmen auf die Buchhaltung verzichten kann. Zudem ist sie natürlich auch für das Finanzamt sehr wichtig, denn man kann nicht einfach so als Selbständiger sein Geld verdienen ohne es zu versteuern.
Zum Jahresende muss man zwingend eine Einkommenssteuerklärung erstellen, damit das Finanzamt entsprechend abrechnen kann. Nicht jedem Geschäftsinhaber ist es in die Wiege gelegt, sich mit der Buchführung auszukennen. Hierbei handelt es sich zudem um ein sehr umfangreiches Themengebiet, bei dem man so einiges beachten muss. Abhilfe schafft hier die Beauftragung von einem Steuerberater, der in der Regel auch die laufende Buchführung übernimmt. Allerdings bezahlt man hierbei nach den geltenden Tariftabellen für Steuerberater und damit sind nicht gerade geringe Kosten verbunden.
Einfacher ist es, wenn man sich die Dienste von einem Buchhaltungsservice zunutze macht. In der Regel handelt es sich hierbei um selbständige Buchhalter, die für die unterschiedlichsten Firmen die Buchhaltung übernehmen. Dabei kann man wählen, ob die Mitarbeiter des Buchhaltungsservice in das eigene Unternehmen kommen und dort die Buchführung erledigen oder ob man ihnen die Arbeit mit in das ihrige Büro geben möchte. Beide Varianten sind im Bereich eines Buchhaltungsservice sehr weit verbreitet.
Die Vorteile der Beauftragung von einem Buchhaltungsservice liegen klar auf der Hand. Man muss für die Buchhaltung kein Personal einstellen und kann damit eine Menge Lohnkosten einsparen. Des Weiteren muss man sich selbst nicht damit beschäftigten und kann sich aufgrund der Erfahrung und Kompetenz von einem Buchhaltungsservice auch voll und ganz darauf verlassen, dass die Arbeit ordnungsgemäß erledigt wird.
In Zusammenarbeit mit einem Steuerberater-Pool unterstützt der MWS-Buchhaltungsservice Kunden und Mandanten bei Jahresabschluss, Bilanz, Einkommenssteuererklärung, Lohnsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung im Bereich von klassischem, temporärem, online und mobilem Buchhaltungsservice im Rahmen des § 6 Abs.4 StBerG.
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