Pressemitteilung von Herr Uwe Hugo Zuch

Frank Mingers erklärt: BGH-Urteil zu Lebensversicherungen!


23.04.2016 / ID: 224845
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Frank Mingers erklärt: BGH-Urteil zu Lebensversicherungen!Versicherungen aus dem Policenmodell zwischen den Jahren 1994 und 2008 sind betroffen. Hierfür muss zunächst eine Prüfung erfolgen. Ausschlaggebend ist ein Fehler in der Widerrufsbelehrung, die gegen gängiges Europarecht verstößt.


Eine vorzeitige Beendigung ist üblicherweise mit hohen Abzügen verbunden. Monatliche Prämien sind letztendlich zu teuer und es werden meist nur noch die Garantiezinsen ausbezahlt. Zuschläge werden häufig kaum mehr erwirtschaftet. Weiterhin entstehen hohe Kosten von Versicherern, die Versicherte tragen müssen. Ein Widerruf erscheint daher als optimale Gelegenheit eine Lebensversicherung beenden zu können, ohne dass der Versicherte die Kosten der Versicherer mit tragen muss.


Ein Formfehler ermöglicht einen Widerruf. Ein Vertrag ist dann nicht gültig, wenn die Widerrufsbelehrung den Kunden nicht korrekt über das Widerrufsrecht belehrt. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat hierzu entschieden. Dann gilt das "ewige" Widerrufsrecht. Versicherer zahlen infolgedessen sämtliche Prämien samt Zinsen und dürfen aber nicht ihre eigenen Kosten anrechnen. Abschluss- und Verwaltungskosten trägt der Versicherer selbst. Lediglich steuerliche Abgaben werden abgezogen, sodass der Versicherte nicht einfach zu 100 % alle Leistungen zurückerhält. Versicherte haben in dem Versicherungszeitraum immerhin den vollen Schutz einer Versicherung genossen, die im Zweifelsfall auch eingetreten wäre.


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