Brandschutzunterweisungen unterbleiben oft trotz Vorschrift
20.05.2016 / ID: 227743
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 schreibt vor, dass von jedem Arbeitgeber jedes Jahr mit allen Betriebsangehörigen eine Brandschutzunterweisung durchgeführt werden muss. Dennoch wird die Maßnahme von vielen Arbeitgebern - hierunter fallen nicht nur privatwirtschaftliche Unternehmen sondern auch Behörden - unterlassen. Insbesondere in kleinen und mittelgroßen Unternehmen, wird die Brandschutzschulung oft aus Unwissenheit nicht durchgeführt.
Dabei ist der Wert des im Brandschutz geschulten Personals nicht zu unterschätzen. Auch wenn Brände nicht in jedem Fall verhindert werden können, so lässt sich ihre Zahl sowie das Ausmaß des Schadens durch qualifizierte Mitarbeiter mit entsprechendem Risikobewusstsein deutlich verringern. Zudem geht der Arbeitgeber durch die Unterlassung ein hohes versicherungs- und strafrechtliches Risiko ein.
Brandschutzschulungen sind Chefsache
Seit Inkrafttreten der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2. (Technische Regeln für Maßnahmen gegen Brände an Arbeitsstätten) im November 2012 ist die jährliche Brandschutzunterweisung aller Beschäftigten sowie die Ausbildung von fünf Prozent der Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern gesetzlich vorgeschrieben. Die Brandschutzunterweisung muss zudem jährlich wiederholt und dokumentiert werden.
Brandschutz sollte daher grundsätzlich zur Chefsache erhoben werden. Schließlich steht nach einem Großbrand, trotz versicherter Sachwerte, oftmals nicht weniger als die Existenz des gesamten Unternehmens auf dem Spiel. Stillstände, der Verlust von Daten oder Produktionsausfälle führen in vielen Fällen zur Insolvenz.
Vor diesem Hintergrund bietet die Firma KUHN oHG Feuerschutz Nachf. hessenweit Brandschutzunterweisungen sowie die Ausbildung zum Brandschutzhelfer - auch als InHouse-Schulung - an. Darüber hinaus bildet das Unternehmen seit vielen Jahren Brandschutzbeauftragte aus und bietet regelmäßig die vorgeschriebene Fortbildung und fachliche Begleitung an. Ebenso kann die ebenfalls geforderte Gefährdungsbeurteilung mit durchgeführt werden. Interessenten können sich bei der KUHN oHG Feuerschutz Nachf. Schönfelder Straße 6, 34121 Kassel, unter der Telefonnummer 0561 / 2 09 55 - 0, informieren.
Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter http://www.kuhn-feuerschutz.de
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KUHN oHG Feuerschutz
Schönfelder Straße 6 34121 Kassel
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