Pressemitteilung von Herr Andreas M. Idelmann

KfW (ERP) Gründerkredit Startgeld bis fünf Jahre nach Gründung beantragbar


21.05.2016 / ID: 227823
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

KfW (ERP) Gründerkredit Startgeld bis fünf Jahre nach Gründung beantragbarDer KfW (ERP) Gründerkredit Startgeld kann von Existenzgründern innerhalb der ersten fünf Jahre nach einer Gewerbeanmeldung oder, bei einer freiberuflichen Gründung, fünf Jahre nach der Anmeldung derselben, beantragt werden.


Gleichzeitig können Gründer, die eine Existenzgründung im Nebenerwerb führen, das KfW (ERP) Gründerkredit Startgeld beantragen, wenn absehbar eine hauptberufliche Gründung erkennbar ist und diese angestrebt wird.


Der KfW (ERP) Gründerkredit Startgeld ist für Gründungen mit bis zu 100.000 Euro Finanzierungsbedarf ausgelegt. Die Zinskonditionen sind mit derzeit ca. 2,7 Prozent günstig. Die Anlaufzeit kann für ein bis zwei Jahre tilgungsfrei erfolgen, so dass gerade in der Anfangzeit die Liquidität geschont wird.

Besonderer Vorteil ist die sogenannte Haftungsfreistellung: Die KfW stellt Sicherheiten zu achtzig Prozent, so dass diese nicht vom Gründer gestellt werden müssen.

Ein weiterer Vorteil ist, dass kein zusätzliches Eigenkapital gefordert. Inwieweit dies für jedes Gründungsvorhaben zweckmäßig ist und ob nicht Reserven bestehen sollten, hängt vom Einzelfall ab.

Nach Bewilligung ist eine Verwendungsnachweis zum Nachweis der Ausgaben gegenüber der Bank vorzulegen. Dies ist in Absprache mit dieser zu klären.


Was ist bei der Beantragung des KfW Gründerkredit Startgeldes zu beachten:


- aussagefähiger Businessplan

- Selbstauskunft des Gründers

- Kaufmännische und fachliche Qualifikation

- Konzessionen, Erlaubnisse müssen vorliegen


Das Programm gilt bundesweit, auch in Köln.
KfW (ERP) Gründerkredit Startgeld Köln

imc Unternehmensberatung
Herr Andreas M. Idelmann
Neuer Zollhof 3
40221 Düsseldorf
Deutschland

fon ..: 0211 911 82 196
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email : info@imc-services.de

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