ApoPolice.de - Cyber- Versicherung für Apotheken komplett
14.06.2016
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
neu: Cyber- Police für Apotheker, das Plus für mehr Datensicherheit
Versichert ist die Informationssicherheitverletzung. Dazu gehören
1. Verletzungen der Netzwerksicherheit
- Zielgerichtete Verletzung der Netzwerksicherheit durch
- eine Übermittlung von Schadsoftware (Malware, wie z. B. Viren, Trojaner etc.) mit dem Ziel, die auf den lT-Systemen des Versicherungsnehmers oder mitversicherter Unternehmen befindlichen Daten oder Programme zu löschen oder zu verändern oder den Funktionsablauf des IT-Systems zu stören (Integrität und Verfügbarkeit von Daten und IT-Systemen);
- einen Denial-of-Service-Angriff auf IT-Systeme des Versicherungsnehmers oder mitversicherter Unternehmen;
- eine Verhinderung des autorisierten Zugangs Dritter zu ihren Daten;
- eine unberechtigte Aneignung von Authentifizierungsinformationen (Zugangscodes, Passwörter) des Versicherungsnehmers, mitversicherter Unternehmen oder mitversicherter Personen;
- eine Verletzung der Netzwerksicherheit des IT-Systems des Versicherungsnehmers oder mitversicherter Unternehmen durch Dritte im Sinne von § 303b StGB (Computersabotage);
- eine unberechtigte Veränderung oder Löschung von in IT-Systemen des Versicherungsnehmers oder mitversicherter Unternehmen gespeicherten Daten; einen Diebstahl von IT-Systemen des Versicherungsnehmers oder mitversicherter Unternehmen durch Dritte oder deren Verlust.
- Nicht zielgerichtete Verletzung der Netzwerksicherheit durch eine Übermittlung von Schadsoftware (Malware wie z. B. Viren, Trojaner etc.), die auf den IT-Systemen des Versicherungsnehmers oder mitversicherter Unternehmen befindliche Daten oder Software löscht oder verändert oder den Funktionsablauf des IT-Systems stört (Integrität und Verfügbarkeit von Daten und IT-Systemen).
- Eine unberechtigte Veröffentlichung oder Weitergabe von Daten Dritter durch Mitarbeiter des Versicherungsnehmers oder mitversicherter Unternehmen.
2. Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, wie beispielsweise des Bundesdatenschutzgesetzes
3. Verletzung der Datenvertraulichkeit von Daten Dritter durch die Versicherten
Versicherungsumfang/Entschädigungsleistung
Haftpflicht
1. Schadenersatzansprüche Dritter wegen eines Vermögensschadens durch eine Informationssicherheitsverletzung
2. Haftungsfreistellung bei Datenverarbeitung durch Dritte
3. Rechtsverteidigungskosten bei strafrechtlichen Ermittlungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
4. Ansprüche der Payment Card Industry einschließlich Vertragsstrafen
5. Haftung bei Weitergabe eines Computervirus an Dritte
6. Ansprüche wegen unrechtmäßiger Kommunikation/Veröffentlichung von digitalen Medieninhalten
- Verletzung von Patenten, Markenrechten, Urheberrechten
- Plagiat, widerrechtliche Verwendung oder Diebstahl von Ideen oder Informationen oder missbräuchliche Verlinkung
- Rufschädigung
- Verletzung des Persönlichkeitsrechts einer Person
- Veröffentlichung von Informationen aus der Privatsphäre
- Kommerzielle Verwendung des Namens
- Verletzung des Wettbewerbsrechts
Eigenschaden
1. Datenschaden (Nachteilige Veränderung von Daten durch eine Netzwerksicherheitsverletzung)
- Maschinelle Wiedereingabe von Daten aus Sicherungsdatenträgern
- Wiederbeschaffung/Wiedereingabe von Stamm- und Bewegungsdaten
- Wiederbeschaffung/Wiedereingabe von Betriebssystemen und Standardprogrammen
- Wiedereingabe von individuell hergestellten Programmerweiterungen
- Kosten durch Kopierschutzstecker oder Verschlüsselungsmaßnahmen (Lizenzerwerb)
- Elektronischer Zahlungsverkehr
- Fehlerhafter Versand von Waren/Warenverluste
- Telefonmehrkosten (bspw. unberechtigte Nutzung von gebührenpflichtigen Hotlines)
2. Mehrkosten- und Ertragsausfall
- infolge einer Netzwerksicherheitsverletzung
- infolge einer Datenschutzverletzung
Kosten (die infolge einer Informationssicherheitsverletzung entstehen)
1. Forensik-Kosten (Kosten für Ursachenermittlung)
- Feststellung ob eine Informationssicherheitsverletzung vorliegt
- Ermittlung der Ursache der Informationssicherheitsverletzung
- Ermittlung des Umfangs der Informationssicherheitsverletzung
- Empfehlung geeigneter Maßnahmen zur Reaktion und künftigen Abwehr auf diese Informationssicherheitsverletzung
- Kostenübernahme auch wenn nach Prüfung kein ersatzpflichtiger Schaden vorliegt
- Verzicht auf SB
2. Krisenkommunikation, Mediation, Reputationssicherung
- Angemessene und notwendige Kosten für PR- oder Krisenmanagement-Maßnahmen
- Kosten für angemessene Marketingmaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit
- Abwendung einer Rufschädigung und Wiederherstellung der positiven öffentlichen Wahrnehmung durch Beauftragung eines Mediators oder Krisenkommunikationsunternehmens
3. Informations-/Benachrichtigungskosten Kreditkartenmonitoring
- Kosten für die Benachrichtigung der Betroffenen und der verantwortlichen Datenschutzbehörde
- Kosten für Kreditkartenmonitoring zur Prüfung und Benachrichtigung der Betroffenen
4. Kosten für den Austausch von Hardware
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CfM GmbH & Co. KG Versicherungsmakler
Schnorrstraße 70 01069 Dresden
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