Eine Prämie unterstützt die Offensive des Elektromobils
15.06.2016 / ID: 230516
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Staatliche Prämien unterstützen die Einführung der Elektrofahrzeuge im deutschen Automobilmarkt. Zuständig für die Antragstellung ist das Amt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA. Die Prämienhöhe ist auf 4.000 Euro festgelegt. Plug-
in-Hybridfahrzeuge werden mit einer Prämie von 3.000 Euro gefördert. Fahrzeuge mit einem Kaufpreis ab 60.000 Euro sind von der Prämienförderung ausgeschlossen. Die mit 600 Millionen Euro ausgestattete Förderung läuft spätestens 2019 aus. Dazu tritt die komplette Steuerbefreiung für einen Zeitraum von zehn Jahren; ist das Fahrzeug weiterhin betriebsbereit, ist der Steuersatz auf 50 Prozent der regulären Kfz-Steuer festgelegt. Hybridfahrzeuge fallen nicht unter diese Steuerregelung. Prämien werden an private Autokäufer, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine zeitnah ausgezahlt. Dazu hat das BAFA eine eigene Abteilung eingerichtet,
Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig in Mannheim informiert über die Steuerförderung für Elektrofahrzeuge.
Vorteile für den Unternehmer
Eine Ladestation im Unternehmen lässt sich problemlos zwischen zwei Parkplätzen einrichten. Dann kann ein Elektrofahrzeug vormittags und das zweite nachmittags geladen werden. Da der Elektroantrieb den Verbrennungsmotor verdrängen wird, macht eine ausreichende Ausstattung mit Ladestationen Sinn. Die KfW-Bank fördert mit ihrem Umweltprogramm die Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge für Unternehmen. Ladestationen können künftig über Leasingunternehmen zusammen mit der Leasingflotte geordert werden. Alternativ lassen sich die Ladesäulen auch von regionalen Versorgern installieren. Der Bezug der Elektroenergie auf dem Firmengelände ist für den Arbeitnehmer im Gegensatz zum Zuschuss zum Mittagstisch und zur Nutzung des Dienstwagens steuerfrei. Die Ladestation auf dem Firmengelände lässt sich über die Lohnsteuer finanzieren.
Für weitere Informationen rund um Themen der Elektromobilität steht Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig in seiner Kanzlei in Mannheim gerne zur Verfügung.
Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig
Herr Jürgen-Dieter Körnig
O4 5
68161 Mannheim
Deutschland
fon ..: 0621 10069
fax ..: 0621 13358
web ..: http://www.stb-koernig.de
email : pr@deutsche-stadtauskunft.ag
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