Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
28.06.2016 / ID: 231922
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Essen, 28. Juni 2016******Der Bundesrat hat am 17.06.2016 die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens beschlossen. Der wesentliche Schwerpunkt liegt in dem Versuch, die Gleichmäßigkeit der Besteuerung in die rechtsstaatlichen Erfordernisse des Steuervollzugs unter Nutzung der Informationstechnik im Besteuerungsverfahren zu sichern.
"Durch dieses Gesetz soll erreicht werden, dass die Steuerveranlagungen kurz- bis mittelfristig nur noch auf elektronischer Ebene erfolgen und die Finanzverwaltung die Steuerbescheide ebenfalls kurzfristig online bekannt gibt.Im Endeffekt wird dies heißen, dass die Veranlagungen noch anonymer durchgeführt werden und so gut wie keinerlei Überprüfung der steuerrechtlichen Sachverhalte in den Steuererklärungen durch Finanzbeamte erfolgt", erklärt Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner (http://www.franz-partner.de) in Velbert, Essen und Düsseldorf.
Gleichzeitig erwartet die Finanzverwaltung, dass durch die schnellere Abwicklung Steuernachzahlungen auch schneller bei den jeweiligen Finanzkassen eingehen.
"Sollte dies Wirklichkeit werden, ist davon auszugehen, dass die Finanzverwaltung die Betriebsprüfungsstellen personalmäßig stark ausbaut und hierdurch bedingt immer mehr Betriebsprüfungen, die auch kurzfristig durchgeführt werden, stattfinden werden. Dies hat zur Folge, dass die Anzahl der geprüften Betriebe massiv steigen wird. Gleichzeitig hat dies auch zur Folge, dass der Verwaltungsaufwand in den Unternehmen stärker steigen wird. Gewinner dürfte die Finanzverwaltung sein, Verlierer leider - wie immer - der Mittelstand", befürchtet Steuerberater Roland Franz.
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Roland Franz & Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte
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