Hochsaison für den Ferienjobber
20.07.2016 / ID: 234212
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Wer älter als 15 Jahre ist, kann acht Stunden am Tag und maximal 40 Stunden pro Woche arbeiten. Ab 16 Jahren darf man im Gaststättengewerbe bis 22 Uhr und im Mehrschichtenbetrieb bis 23 Uhr arbeiten. Arbeitgeber haben die Pflicht Schüler und Studenten für ihren Ferienjob gegen Unfall zu versichern. Ferienjobber und Praktikanten genießen damit den vollen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Beiträge zur Sozialversicherung fallen für kurzfristige Beschäftigungen in Form von Minijobs nicht an. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn zwei Monate oder fünfzig Arbeitstage im Kalenderjahr nicht überschritten werden. Reihen sich verschiedene Ferienjobs aneinander, werden die Arbeitstage addiert. Wird die Grenze von über 896 Euro im Monat überschritten, müssen Steuern gezahlt werden. Diese werden normalerweise im nächsten Jahr per Steuererklärung zurückerstattet. Sinnvoll ist es, beim Arbeitgeber einen Ausdruck der elektronisch gespeicherten Finanzdaten vorzulegen. Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig in Mannheim informiert über Details zur Steuerfreiheit beim Ferienjob.
Sicherheit für das Kindergeld
Besonnenheit ist bei den aktuellen Regeln vor allem bei volljährigen Kindern angesagt, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und beispielsweise eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren oder die sich in einer Übergangszeit von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungen bewegen. Nach der ersten Berufsausbildung beziehungsweise dem Erststudium werden diese Kinder beim Kindergeld nur dann berücksichtigt, wenn sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, die ihre Zeit und Arbeitskraft hauptsächlich beansprucht. Riskant wird es, wenn ein volljähriges Kind einem Ferienjob annimmt, der mit einem Aufwand von mehr als 20 Stunden wöchentlich verbunden ist. Dieses Limit kann maximal zwei Monate im Jahr überschritten werden, denn sonst wird der Ferienjob dazu führen, dass das Kindergeld wegfällt.
Für weitere Fragen zu Steuern und Kindergeld bei Ferienjobs für Abiturienten und Studenten steht Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig in seiner Kanzlei in Mannheim gerne zur Verfügung.
Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig
Herr Jürgen-Dieter Körnig
O4 5
68161 Mannheim
Deutschland
fon ..: 0621 10069
fax ..: 0621 13358
web ..: http://www.stb-koernig.de
email : pr@deutsche-stadtauskunft.ag
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