Stundenaufstellungen bei Betriebsprüfungen intensiv geprüft
10.08.2016 / ID: 236052
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Essen, 10. August 2016****Das Mindestlohngesetz ist nun seit anderthalb Jahren in Kraft und die Vorschriften sind allen mittlerweile mehr als geläufig. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Velbert, Essen und Düsseldorf, hat zwischenzeitlich festgestellt, dass im Rahmen von Betriebsprüfungen die Stundenaufstellungen der Mitarbeiter durch die Betriebsprüfer intensiv geprüft werden.
Es gibt bestimmte Bereiche, wie z. B. die Gastronomie, wo für alle beschäftigten Arbeitnehmer, egal ob Vollzeit, Teilzeit oder Minijobber, die Verpflichtung besteht, die Stundenaufstellungen laufend zu führen.
Was auf jeden Fall für alle Branchen gilt, ist die Tatsache, dass für Aushilfslöhne diese Stundenaufstellungen laufend und zeitnah vorliegen müssen.
Im Rahmen von Betriebsprüfungen wird dies aufgegriffen und dann, wenn die Aufstellungen nicht vorliegen, gibt es im Hinblick auf die Besteuerung Sanktionen, die u. a. auch zu strafrechtlichen Konsequenzen führen können.
Roland Franz rät daher dringend: "Bitte unbedingt beachten, dass die Stundenaufstellungen vorliegen müssen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an einen kompetenten Steuerberater."
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Roland Franz & Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte
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